Key Facts
- Sie können gegen eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Abmahnung Widerspruch einlegen.
- Senden Sie Ihrem Arbeitgeber dazu ein entsprechendes Schreiben, in welchem Sie den Sachverhalt und Ihre Position detailliert erläutern.
- Der Betriebsrat oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen.
Kurze Einordnung: Was ist eine Abmahnung?

Inhalt
Eine Abmahnung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wer mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist, hat das Recht, gegen die Abmahnung Widerspruch einzulegen. Was Sie dabei beachten müssen, welche Fristen gelten und wie ein Muster aussieht, erfahren Sie hier.
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie weist auf ein konkretes Fehlverhalten hin und fordert den Arbeitnehmer auf, dieses in Zukunft zu unterlassen. Gleichzeitig dient die Abmahnung als Warnung: Bei erneutem Fehlverhalten kann eine verhaltensbedingte Kündigung folgen.
Häufige Gründe für eine Abmahnung sind z. B.:
- Unpünktlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen
- Arbeitsverweigerung oder Störung des Betriebsfriedens
- Verstöße gegen betriebliche Anweisungen oder Sicherheitsvorschriften
- Missbrauch von Arbeitsmitteln oder privaten Aktivitäten am Arbeitsplatz
- unangemessener Umgangston gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten
Gut zu wissen: Nicht jede Kritik ist automatisch eine rechtlich wirksame Abmahnung. Sie muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um später als Grundlage für eine Kündigung zu gelten.
Kann man einer Abmahnung widersprechen?
Ja. Arbeitnehmer dürfen gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) eine Gegendarstellung zur Personalakte geben, wenn sie mit dem Inhalt einer Abmahnung nicht einverstanden sind. E
in ausdrückliches „Widerspruchsrecht“ ist zwar im Gesetz nicht wörtlich geregelt, aber das Recht auf schriftliche Stellungnahme ist anerkannt und in der Praxis etabliert.
Gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen kann sinnvoll sein, wenn:
- die Vorwürfe unzutreffend oder übertrieben sind,
- keine Pflichtverletzung vorliegt,
- die Abmahnung formale Fehler enthält (z. B. keine klare Beschreibung des Fehlverhaltens),
- der Vorfall keine Abmahnung rechtfertigt (Bagatelle),
- keine vorherige Ermahnung erfolgt ist,
- es keine Beweise für das Fehlverhalten gibt.
Vor- und Nachteile eines Widerspruchs
Vorteile | Nachteile |
Stellungnahme wird Teil der Personalakte | Arbeitgeber ist nicht zur Rücknahme verpflichtet |
Schutzfunktion bei späterer Kündigung | Kann Arbeitsverhältnis belasten |
Stärkung der eigenen Rechtsposition | Keine Garantie für Reaktion oder Gespräch |
Frühzeitige Klärung von Missverständnissen | Möglicher zusätzlicher Konflikt mit Vorgesetzten |
Gegen eine Abmahnung vorgehen: Fristen für den Widerspruch?
Möchten Sie einer Abmahnung widersprechen, ist keine Frist zu beachten. Entsprechende gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Dennoch sollten Arbeitnehmer möglichst zeitnah reagieren – idealerweise innerhalb von zwei bis drei Wochen. Eine frühzeitige Reaktion kann die Glaubwürdigkeit stärken und verhindern, dass Schweigen als Zustimmung gewertet wird.
Tipp: Holen Sie sich im Zweifel rechtliche Unterstützung, wenn Sie planen, gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen – z. B. durch den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In welcher Form sollte der Widerspruch erfolgen?
Möchten Sie gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen, sollte dies grundsätzlich schriftlich und nachweisbar erfolgen. Dafür bieten sich mehrere Möglichkeiten:
1. Brief mit Zustellnachweis (empfohlen)
Ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Einwurf-Einschreiben bietet Rechtssicherheit. So kann der Arbeitnehmer später nachweisen, dass und wann der Widerspruch zugegangen ist.
2. Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung
Auch eine persönliche Übergabe mit schriftlicher Bestätigung durch den Arbeitgeber ist möglich und rechtlich sicher.
3. Widerspruch per E-Mail – zulässig, aber mit Einschränkungen
Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung per E-Mail ist grundsätzlich zulässig, sofern die Gegenseite elektronisch erreichbar ist und E-Mails regelmäßig bearbeitet werden. Dennoch gibt es einige Einschränkungen:
- Nachweisproblem: Der Zugang lässt sich schwer beweisen, besonders ohne Lesebestätigung oder Reaktion.
- Rechtsfolgen: Im Streitfall kann ein fehlender Nachweis dazu führen, dass der Widerspruch unbeachtet bleibt.
- Personalaktenrecht: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine E-Mail-Ausdruck als Gegendarstellung in die Akte aufzunehmen – insbesondere, wenn sie formale Anforderungen nicht erfüllt.
Fazit: Gehen Sie gegen eine Abmahnung mit einem Widerspruch vor und möchten dabei auf Nummer sicher gehen, sollten Sie eine schriftliche, unterschriebene Version als Brief übermitteln. Eine E-Mail kann ergänzend dienen, sollte jedoch nicht die einzige Zustellform sein.
Was muss ein Widerspruch enthalten?
Ein wirksames Widerspruchsschreiben sollte folgende Punkte enthalten:
- Persönliche Angaben (Name, Anschrift, ggf. Personalnummer)
- Bezug zur Abmahnung (Datum, Betreff, ggf. Aktenzeichen)
- Klare Zurückweisung der Vorwürfe
- Sachverhaltsdarstellung aus eigener Sicht
- Begründung mit Argumenten oder Belegen
- Forderung zur Aufnahme der Gegendarstellung in die Personalakte bzw. die Abmahnung zu entfernen
- Datum und Unterschrift
Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen: Vorlage zum kostenlosen Download
Möchten Sie einer Abmahnung widersprechen? Unsere Vorlage zeigt Ihnen, wie ein solches Schreiben aufgebaut werden kann.
Beachten Sie, dass Sie ein solches Muster nicht ungeprüft übernehmen sollten. Außerdem muss es stets an den Einzelfall angepasst werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit des Dokuments.
Widerspruch bei einer Abmahnung: Muster
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
An die Geschäftsführung
Firma XYZ
Abteilung Personalwesen
Musterweg 2
12345 Musterstadt
Musterstadt, TT.MM.JJJJ
Widerspruch gegen die Abmahnung vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] wurde mir eine Abmahnung wegen [konkreter Vorwurf] erteilt. Hiergegen lege ich ausdrücklich Widerspruch ein.
Die dargestellten Sachverhalte entsprechen nicht den Tatsachen. Insbesondere [hier eigene Darstellung einfügen – z. B. „war ich an diesem Tag krank und habe dies ordnungsgemäß gemeldet“].
Ich fordere Sie daher auf, die Abmahnung aus meiner Personalakte zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Max Mustermann
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Wie kann der Arbeitgeber auf den Widerspruch reagieren?
Was passiert, wenn Sie gegen eine Abmahnung mit einem Widerspruch vorgehen? Eine Reaktion durch den Arbeitgeber ist möglich, jedoch ist er dazu nicht gesetzlich verpflichtet. In der Praxis sind folgende Reaktionen möglich:
- Keine Reaktion: Die Gegendarstellung wird zur Akte genommen, die Abmahnung bleibt bestehen.
- Formelle Bestätigung: Der Arbeitgeber bestätigt den Eingang des Schreibens.
- Gesprächsangebot: Es wird ein klärendes Gespräch angeboten – eine Chance zur Deeskalation.
- Rücknahme der Abmahnung: Bei erkennbar unzutreffendem Inhalt kann der Arbeitgeber die Abmahnung zurückziehen.
Wenn Sie Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen, der Arbeitgeber aber nicht reagiert, muss dies für Sie nicht unbedingt negativ sein. Selbst wenn keine Reaktion erfolgt, stärkt ein fundierter Widerspruch die eigene Rechtsposition – etwa im Falle einer späteren Kündigungsschutzklage.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Möchten Sie gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen? Der Betriebsrat kann Sie als Arbeitnehmer beraten und unterstützen. Er kann:
- beim Verfassen des Widerspruchs helfen,
- das Schreiben an die Personalabteilung weiterleiten,
- auf Wunsch bei einem Gespräch anwesend sein,
- bei ungerechtfertigten Abmahnungen im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts tätig werden (§ 85 BetrVG).
Fazit: Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung ist ein sinnvolles Mittel, um sich zu wehren und die eigene Sichtweise festzuhalten. Auch wenn der Arbeitgeber nicht zur Rücknahme verpflichtet ist, kann ein gut begründeter Widerspruch Ihre Position erheblich stärken – insbesondere im Fall weiterer arbeitsrechtlicher Schritte.
FAQ: Gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen
Ja, Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind. Wann der Widerspruch sinnvoll sein kann, erfahren Sie hier.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Schreiben nachweislich zugestellt wird. Mehr dazu können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Es sollten unter anderem Ihre persönlichen Angaben sowie eine Beschreibung des Sachverhalts aus Ihrer Perspektive enthalten sein. Möchten Sie einer Abmahnung widersprechen, kann unser Muster weiterhelfen.
Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht. Der Widerspruch sollte allerdings zeitnah erfolgen, da Ihr Schweigen vom Arbeitgeber sonst als Zustimmung gewertet werden könnte.