Key facts
- Arbeitnehmer müssen eine Abmahnung nicht unterschreiben – die Unterschrift dient lediglich als Nachweis für den Erhalt, nicht als Schuldeingeständnis.
- Die Abmahnung ist auch ohne Unterschrift wirksam, solange sie dem Arbeitnehmer korrekt zugeht (z. B. persönlich oder per Einschreiben).
- Die Unterschrift auf Arbeitgeberseite muss von einer weisungsbefugten Person stammen, sonst kann die Abmahnung unter Umständen unwirksam sein.
Muss man eine Abmahnung vom Arbeitgeber unterschreiben?

Inhalt
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber offiziell das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers, beispielsweise bei einer Verspätung. Abmahnungen können bei wiederholtem Fehlverhalten zu einer Kündigung führen. Für viele Beschäftigte ist sie daher oftmals ein Schock.
Was bedeutet es, wenn man gebeten wird, die Abmahnung zusätzlich zum Erhalt auch noch zu unterschreiben? Ist die Unterschrift verpflichtend? Die kurze Antwort darauf lautet nein. Arbeitnehmer müssen eine Abmahnung nicht unterschreiben. Es gibt keine gesetzliche Regel im deutschen Arbeitsrecht, die den Arbeitgeber zu einer Unterschrift verpflichten kann. Die Unterschrift dient in den meisten Fällen lediglich der Bestätigung, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung zur Kenntnis genommen hat. Eine Unterschrift heißt also auch nicht, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung an sich anerkennt oder gar ein Schuldeingeständnis macht.
Auch ohne Ihre Unterschrift ist eine Abmahnung also in der Regel wirksam. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung erhält, sie also zum Beispiel persönlich übergeben oder per Einschreiben zugestellt wird.
Tipp: Wenn Sie sich absichern wollen, können Sie mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ unterschreiben.
Wer darf eine Abmahnung unterschreiben?
Auf Arbeitgeberseite dürfen alle weisungsbefugten Personen, wie der direkte Vorgesetzte, die Personalabteilung oder ein Geschäftsführer, die Abmahnung unterschreiben. Eine Unterschrift durch nicht autorisierte Personen kann im Zweifel die Wirksamkeit der Abmahnung beeinträchtigen.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung nicht unterschreibe?
Verweigern Sie die Unterschrift, darf der Arbeitgeber das nicht sanktionieren. Allerdings kann er den Erhalt der Abmahnung stattdessen durch Zeugen dokumentieren oder Ihnen die Abmahnung per Einschreiben zuschicken.
In Ausnahmefällen – etwa bei Azubis oder besonderen Schutzstellungen – kann eine Verweigerung zur Unterschrift Nachfragen oder Gespräche mit Ausbilder oder Betriebsrat nach sich ziehen. Direkte arbeitsrechtliche Konsequenzen durch das Ausbleiben der Unterschrift sind aber auch in diesem Fall nicht zu befürchten.
FAQ: Abmahnung unterschreiben
Eine Abmahnung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie können ihre Kenntnisnahme verweigern. Die Abmahnung als solche können Sie auf diese Weise jedoch nicht ablehnen. Stattdessen können Sie zur Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen.
Bei unkonkreten Vorwürfen, formalen Fehlern oder wenn kein tatsächliches Fehlverhalten vorliegt, kann eine Abmahnung ungültig sein. Dies gilt unabhängig von der Unterschrift des Arbeitnehmers. Sie können gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen.
Ja, eine digitale Unterschrift der Abmahnung ist möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Signatur genügt.
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