Key Facts
- Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit rechtens.
- Eine Abmahnung steht in Ihrer Personalakte und kann eine Kündigung zur Folge haben.
- Sie können gegen eine Abmahnung wegen respektlosen Verhaltens auf der Grundlage von inhaltlichen oder formellen Fehlern vorgehen.
Ist eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit möglich?

Inhalt
Jeder hat einmal einen schlechten Tag, auch auf Arbeit. Doch was ist, wenn Sie immer wieder wegen Unfreundlichkeit oder Respektlosigkeit am Arbeitsplatz auffallen? Können Sie deswegen von Ihrem Chef abgemahnt werden? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen die Rechtslage.
Eine Abmahnung wird in der Regel ausgesprochen, wenn ein Mitarbeiter seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Der Arbeitgeber fordert ihn mit der Abmahnung auf, sein Verhalten zu ändern, ansonsten droht die Kündigung. Außerdem wird die Rüge durch einen Eintrag in der Personalakte dokumentiert.
Auch auf Arbeit gilt: Der Ton macht die Musik. Wenn Sie häufig oder auf eine besonders deutliche Art und Weise respektlos in Ihrem Beruf handeln, darf eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit ausgesprochen werden. Werden bspw. Kunden vergrault oder vor den Kopf gestoßen, ist die formelle Rüge unter Umständen legitim. Wiederholt sich das Verhalten selbst nach der Abmahnung, ist sogar eine verhaltensbedingte Kündigung wegen der Unfreundlichkeit gegenüber den Kunden zulässig.
Bei einer Abmahnung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Nur, weil Sie einmal ein „Danke“ vergessen haben oder etwas mürrisch dreinblicken, müssen Sie keine Konsequenzen befürchten. Im Gegensatz zu einer Abmahnung wegen Beleidigung ist der Fall bei der Unfreundlichkeit nicht so eindeutig und in den allermeisten Fällen eine Frage der Abwägung.
Ab wann kann eine Abmahnung für respektloses Verhalten ausgestellt werden?
Ihr Arbeitgeber kann grundsätzlich ein Mindestmaß an Respekt und Höflichkeit erwarten. Dies gilt insbesondere für schriftliche Korrespondenz sowie für den Umgang mit Kunden.
In einem 2014 vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein verhandelten Fall (Az. 2 Sa 17/14) ging es um einen Arbeitnehmer, der eine Abmahnung wegen grober Unfreundlichkeit gegenüber einem Kunden erhalten hatte. Der Ausbildungsberater war angesichts der Menge an Nachfragen von Lehrgangsteilnehmern in einem E-Mail-Austausch einem Kursteilnehmer mehrfach unwirsch und unfreundlich begegnet. Es fielen Sätze wie:
- „Vielleicht sollten Sie sich einmal hier an meinen Platz setzen und die nervigen Anrufe der angehenden Meister beantworten.“
- „Nach heute mittlerweile ca. 20 Anrufen von angehenden Meistern bleibt die Freundlichkeit einfach aus.“
Als die Arbeitgeberin auf das Verhalten ihres Angestellten aufmerksam wurde, stellte sie eine Abmahnung wegen der Unfreundlichkeit gegenüber dem Kunden aus. Gegen diese Abmahnung klagte der Mitarbeiter. Das Gericht prüfte daraufhin, ob tatsächlich ein zulässiger Abmahnungsgrund vorlag.
Nach eingehender Prüfung kam das LAG Schleswig-Holstein zu dem Schluss, dass die Rüge verhältnismäßig und dementsprechend rechtens war. Die Äußerungen des Mitarbeiters stellten eine grobe Verletzung seiner Pflichten im Arbeitsverhältnis dar. Darum war das Vorgehen der Arbeitgeberin zulässig.
Nicht nur Unfreundlichkeit gegenüber Kunden kann zu einer Abmahnung führen. Auch respektloses Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten muss vom Arbeitgeber nicht toleriert werden.
Ein Muster für die Abmahnung für respektloses Verhalten
Eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit ist ein heikles Thema, da es oft um persönliche Wahrnehmungen geht. Für eine wirksame Abmahnung muss der Arbeitgeber den Vorfall jedoch objektiv schildern und beweisen können.
Nachfolgend finden Sie für eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit ein Muster, das Ihnen als Orientierung dienen kann. Beachten Sie, dass es sich hierbei um ein allgemeines Formular handelt. Im Einzelfall kann eine individuelle Anpassung notwendig sein. Sollten Sie sich unsicher sein, kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Absender:
[Name des Arbeitgebers/Unternehmens]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Empfänger:
[Name des Arbeitnehmers]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Abmahnung wegen Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten (Unfreundlichkeit gegenüber Kunden/Kollegen)
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Arbeitnehmers],
wir müssen Sie mit diesem Schreiben auf eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten hinweisen. Ihr Arbeitsvertrag vom [Datum des Arbeitsvertrags] verpflichtet Sie, Ihre Tätigkeit gewissenhaft auszuüben und das Ansehen unseres Unternehmens nicht zu schädigen. Dies beinhaltet insbesondere ein professionelles und freundliches Verhalten gegenüber Kunden und Kollegen.
Am [Datum des Vorfalls], gegen [Uhrzeit des Vorfalls], kam es zu folgendem Vorfall:
[Schildern Sie hier den konkreten Vorfall so präzise wie möglich. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen und bleiben Sie bei den Fakten. Nennen Sie Zeugen, falls vorhanden.]
Ihr Verhalten stellt einen klaren Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten ist für unser Unternehmen, insbesondere im Umgang mit Kunden und im kollegialen Miteinander, unerlässlich und bildet die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Ihr Verhalten schädigt das Betriebsklima und kann das Vertrauen unserer Kunden nachhaltig beeinträchtigen.
Wir fordern Sie hiermit auf, Ihr Verhalten umgehend anzupassen und zukünftig stets einen angemessenen, freundlichen und respektvollen Umgangston gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Kollegen zu pflegen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir ein solches Verhalten in Zukunft nicht dulden werden. Sollte es erneut zu einer Pflichtverletzung vergleichbarer Art kommen, müssen Sie mit einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name des Arbeitgebers/Vertretungsberechtigten]
Empfangsbestätigung:
Ich, [Name des Arbeitnehmers], habe die vorstehende Abmahnung am [Datum] erhalten. Ich bestätige mit meiner Unterschrift lediglich den Empfang des Schreibens, nicht dessen Inhalt.
[Unterschrift des Arbeitnehmers]
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster Abmahnung wegen Unfreundlichkeit (.doc)
Muster Abmahnung wegen Unfreundlichkeit (.pdf)
Abmahnung wegen Unfreundlichkeit? So können Betroffene sich wehren!
Mit einer Abmahnung wegen Unfreundlichkeit sollten Sie nicht leichtfertig umgehen. Falls Sie der Meinung sind, dass die Rüge unzulässig ist, sollten Sie dagegen vorgehen.
Sie können Ihre Sichtweise in der Form einer Gegendarstellung zur Abmahnung einbringen. Dabei kann Ihnen der Betriebsrat oder ein Anwalt für Arbeitsrecht beiseitestehen.
Der Arbeitgeber muss belegen können, dass Sie tatsächlich in einem so großen Umfang unhöflich waren, dass eine Abmahnung gerechtfertigt ist. Kann er dies nicht, muss er sie zurückziehen und den Eintrag aus Ihrer Personalakte entfernen.
Darüber hinaus können Formfehler eine Abmahnung ungültig machen, sodass Sie Widerspruch einlegen können.
Eine Abmahnung muss folgende Dinge enthalten:
- exakte Darstellung des Fehlverhaltens mit möglichst genauer Zeitangabe
- Aufforderung zur Verhaltensänderung
- Androhung der Kündigung für den Fall, dass keine Verhaltensänderung eintritt
- Unterschrift eines weisungsbefugten Vorgesetzten
Nimmt der Arbeitgeber die Rüge trotz eines inhaltlichen oder formellen Fehlers nicht zurück, können Sie vor Gericht ziehen, um Ihr Recht durchzusetzen und die Abmahnung wegen Unfreundlichkeit für ungültig erklären zu lassen.
FAQ: Abmahnung wegen Unfreundlichkeit
Es ist eine verhaltensbedingte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Unfreundlichkeit. Sie beschreibt den Sachverhalt, fordert Sie zur Verhaltensänderung auf und droht Ihnen mit der Kündigung, falls Sie sich weiterhin respektlos verhalten sollten.
Nach einer Abmahnung kann die Kündigung wegen Unfreundlichkeit erfolgen, wenn Sie Ihr Verhalten nicht änderten.
Zunächst können Sie den Betriebsrat kontaktieren, falls bei Ihnen einer existiert. Ansonsten können Sie eine Gegenrede verfassen. Wie Sie vorgehen sollten und welche Dinge Sie anfechten können, erfahren Sie hier.
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