Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid

Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid: Darauf kommt es an

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz und knapp: Widerspruch Bürgergeld

Wann kann ich Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid einlegen?

Sie können Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid einlegen, wenn Sie den Eindruck haben, dass er fehlerhaft ist. Der Widerspruch führt dazu, dass der Bescheid noch einmal geprüft wird und sich die Entscheidung zum Bürgergeld möglicherweise noch einmal ändert. Hier erfahren Sie, was im Anschluss an den Widerspruch passiert.

Wie kann ich Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch schriftlich beim Jobcenter einlegen. Ein formloses Schreiben ist hierfür ausreichend. Sie können jedoch auch eine Vorlage verwenden.

Welche Fristen muss ich beim Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid beachten?

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden. Falls dem Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde, muss der Widerspruch innerhalb eines Jahres erfolgen. Mehr zur Rechtsbehelfsbelehrung erfahren Sie hier.

Inhalt

  • Kurz und knapp: Widerspruch Bürgergeld
  • Was tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird?
  • Wie kann ich Widerspruch einlegen?
    • Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid: Muster
  • An welche Fristen muss ich mich halten?
    • Sonderfall fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
    • Wie lange dauert ein Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid?
  • Was passiert im Anschluss an den Widerspruch?

Was tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird?

Gegen einen Bürgergeld-Bescheid können Sie Widerspruch einlegen
Gegen einen Bürgergeld-Bescheid können Sie Widerspruch einlegen

Sie können Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters einlegen. Den Bescheid erhalten Sie, nachdem Sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben und das Jobcenter Ihre Unterlagen geprüft hat. Anschließend wird der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt. Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen das Jobcenter schriftlich per Bescheid mit. Einen Bescheid erhalten Sie also, wenn:

  • Ihr Antrag bewilligt wird
  • Ihr Antrag abgelehnt wird
  • Ihr Antrag teilweise bewilligt wird
  • Sich die Höhe der Leistung ändert

Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Bescheid fehlerhaft sein könnte, lohnt es sich möglicherweise, Widerspruch einzulegen. In manchen Fällen wird Ihnen nach erneuter Prüfung trotz vorheriger Ablehnung Bürgergeld bewilligt oder aber die Höhe der Leistungen angepasst. Den Widerspruch müssen Sie nicht begründen. Eine überzeugende Begründung kann jedoch Ihre Chancen erhöhen. Es reicht ein formloses Schreiben. Allerdings können Sie auch eine Vorlage verwenden.

Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid: Muster

Um Ihren Widerspruch zu formulieren, können Sie sich an einem Muster orientieren. Dieses könnte wie folgt aussehen:

Vorname Nachname
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Zuständiges Jobcenter mit Bezirk
Musterstraße
12345 Musterstadt

Musterstadt, Datum

Widerspruch gegen Bescheid [Aktennummer und Kennzeichen einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid mit der Nummer [Kennzeichen einfügen] ein. Dieser begründet sich wie folgt:

[Begründung einfügen]

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname

(Unterschrift nicht vergessen!)

Muster eines Widerspruchs gegen den Bürgergeld-Bescheid
Laden Sie hier kostenlos das Muster für einen Bürgergeld-Widerspruch herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Widerspruchsschreiben als Muster (.doc)
Widerspruchsschreiben als Muster (.pdf)

An welche Fristen muss ich mich halten?

Der Anspruch auf Bürgergeld kann durch Widerspruch erneut geprüft werden
Der Anspruch auf Bürgergeld kann durch Widerspruch erneut geprüft werden

Beim Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid müssen Sie die gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Monat beachten. Sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Sobald dies der Fall ist, können Sie gegen die Entscheidung nicht mehr vorgehen. Wenn Ihr Antrag nicht bewilligt wurde und Sie zu spät Widerspruch einlegen, wird Ihr Bürgergeld-Anspruch nicht erneut geprüft . Die Frist von einem Monat gilt ab Zugang des Bescheids. Der Bescheid gilt nach § 122 AO am dritten Tag nach der Aufgabe des Jobcenters zur Post als zugestellt.

Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld sind zwei verschiedene Leistungen. Arbeitslosengeld wird beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit maximal ein Jahr, bei älteren Arbeitnehmern maximal zwei Jahre lang gezahlt und orientiert sich am bisherigen Gehalt des Arbeitnehmers. Für das Bürgergeld gelten hingegen Pauschalbeträge.

Sonderfall fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Das Jobcenter ist verpflichtet, dem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beizulegen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Sie von der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, wissen. Bürgergeld-Bescheide müssen diese Belehrung unabhängig vom eigentlichen Inhalt der Entscheidung enthalten.

Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung also fehlen, hat der Antragsteller mehr Zeit, Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einzulegen. Es bleibt in einem solchen Fall ein Jahr Zeit.

Wie lange dauert ein Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid?

Ab Zeitpunkt des Eingangs hat das Jobcenter drei Monate Zeit, den Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid zu bearbeiten. Es muss die Entscheidung anschließend schriftlich bekannt geben.

Was passiert im Anschluss an den Widerspruch?

Widerspruch bei Ablehnung des Bürgergeld-Antrags führt zu einer nochmaligen Prüfung durch das Jobcenter
Widerspruch bei Ablehnung des Bürgergeld-Antrags führt zu einer nochmaligen Prüfung durch das Jobcenter

Nach Prüfung des Widerspruchs entscheidet das Jobcenter, ob es den zuvor erlassenen Verwaltungsakt ganz oder teilweise wieder aufhebt. In einem solchen Fall erhalten Sie einen Abhilfebescheid, der den Erlass des von Ihnen geforderten Verwaltungsaktes bestätigt. Das bedeutet, dass nach vorheriger Ablehnung doch ein Anspruch auf Bürgergeld festgestellt wurde oder aber die Höhe Ihrer Leistungen angehoben wird. Kommt das Jobcenter zum Schluss, dass der Widerspruch unbegründet ist, erhalten Sie stattdessen einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen.

Quellen und weiterführende Links

  • Abgabenordnung (AO) § 122
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 66
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Wer bekommt Bürgergeld und wer hat keinen Anspruch?
  • Bürgergeld als Bedarfsgemeinschaft beziehen: Was bedeutet das?
  • Bürgergeld trotz Vermögen beziehen: Geht das?
  • Bürgergeld-Regelsatz: Wie viel steht Ihnen zu?
  • Können Empfänger von Bürgergeld Wohngeld erhalten?
  • Dürfen Bürgergeld-Empfänger einem Nebenjob nachgehen?
  • Müssen sich Bürgergeld-Empfänger einer Vermögensprüfung unterziehen?
  • Besteht nach Saisonarbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Bürgergeld 2025: Mehr Respekt, mehr Bildung, mehr Geld?
  • Fristlose Kündigung: Wie Sie Widerspruch einlegen können!

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige