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Erhebung der Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: Vorteile und Nachteile

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kurz & knapp: Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Nachdem Sie Klage erheben (mit oder ohne Anwalt), findet zunächst ein Gütetermin statt, der auf eine außergerichtliche Einigung zielt. Verständigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf einen Vergleich, der eine Abfindung beinhalten kann, folgt der Kammertermin. Darin stellt das Gericht entweder fest, dass die Kündigung wirksam oder unwirksam war.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich?

Ohne Anwalt können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Bei diesem Gericht besteht im Rahmen der Kündigungsschutzklage kein Anwaltszwang. Um die formellen Hürden zu meistern, ist es jedoch empfehlenswert, nicht ohne Anwalt einen Kündigungsschutzprozess zu führen.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage variieren je nach Ihrem Gehalt und dem daraus resultierenden Streitwert. Die Kosten für den Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage trägt jede Partei selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens müssen Sie nie die gegnerischen Anwaltskosten zahlen.

Kündigungsschutzklage einreichen: ohne Anwalt überhaupt sinnvoll?

Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: Für den Gerichtsprozess ist nicht immer ein Anwalt erforderlich.
Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: Für den Gerichtsprozess ist nicht immer ein Anwalt erforderlich.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigungsschutzklage ohne Anwalt
  • Kündigungsschutzklage einreichen: ohne Anwalt überhaupt sinnvoll?
  • Kündigungsschutzklage: Welche Kosten fallen für Anwalt und Gericht an?
  • Weitere Infos zur Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Um gegen eine Kündigung vorzugehen, können Arbeitnehmer nach dem Gesetz (u. a. Kündigungsschutzgesetz) Klage gegen diese beim Arbeitsgericht einreichen. Hat die sogenannte Kündigungsschutzklage Erfolg, gilt die Kündigung als unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Wie die Rechtsprechung zeigt, sind die Erfolgsaussichten dabei sehr hoch.

Allerdings bestehen nach dem Erhalt der Kündigung oftmals einige offene Fragen. Kann man ohne Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen? Welche Kosten fallen bei dem Verfahren an und was kostet die Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Laut Arbeitsrecht ist für eine Kündigungsschutzklage prinzipiell kein Anwalt notwendig. Sie können sich vor dem Arbeitsgericht daher selbst vertreten. Dennoch ist es empfehlenswert, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und einen Fachanwalt mit der Kündigungsschutzklage zu beauftragen.

Wollen Sie einen Gerichtsprozess führen, ist das nicht ohne weiteres möglich. Vor allem die formalen Anforderungen an einen solchen Prozess sind vergleichsweise hoch; Das Stellen von Anträgen und Einreichen von Schriftsätzen muss sowohl formell richtig erfolgen als auch inhaltlich stimmen. Die Vertretung durch einen Anwalt bei Ihrer Kündigungsschutzklage hilft Ihnen also, den Prozess zu gewinnen oder das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Kündigungsschutzklage: Welche Kosten fallen für Anwalt und Gericht an?

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entstehen Kosten – sowohl für die Tätigkeit vom Gericht als auch für die anwaltliche Vertretung. Doch wie hoch sind die Anwaltskosten und Gerichtskosten bei einer Kündigungsschutzklage? Beide Beträge sind abhängig vom jeweiligen Streitwert, welcher sich nach Ihrem Gehalt richtet.

Bei einer Kündigungsschutzklage entstehen Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Bei einer Kündigungsschutzklage entstehen Gerichtskosten und Anwaltskosten.

Wird ein Urteil gesprochen, trägt die unterliegende Partei die Verfahrensgebühren. Anders verhält es sich mit den Kosten vom Anwalt, die jede Seite selbst trägt. Eine Kündigungsschutzklage verursacht daher immer auf beiden Seiten Kosten.

Grundlage zur Berechnung der Gerichtskosten ist Anlage 2 zu § 34 Absatz 1 Satz 3 Gerichtskostengesetz (GKG). Die dort angegebenen Gebührenwerte gilt es beim Arbeitsgericht mit dem Faktor 2 zu multiplizieren. Der Streitwert liegt in der Regel bei drei Bruttomonatsgehältern. Das Gericht setzt ihn fest. Die Gerichtskosten fallen auch bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt an.

Die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage richten sich hingegen nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und variieren ebenfalls je nach Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage wird demzufolge eine Verfahrensgebühr (Faktor 1,3) und eine Terminsgebühr (Faktor 1,2) fällig. Bei einem Vergleich gilt es zusätzlich eine Einigungsgebühr (Faktor 1,0) zu begleichen. Hierfür entfallen jedoch die Gerichtskosten.

Zwar sind bei einer Kündigungsschutzklage die Kosten ohne Anwalt deutlich geringer, dieser hilft Ihnen jedoch in der Regel auch, dass das Verfahren ein für Sie günstiges Ende findet (u. a. Weiterbeschäftigung oder Zahlung einer Abfindung). Begehren Sie eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung, gilt das Folgende: Laut geltender Rechtsprechung steht Ihnen eine Abfindung in Höhe von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zu. Damit könnten Sie beispielsweise den Anwalt bezahlen. Zusätzlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten normalerweise.

Beispiel einer Kostenberechnung: Bei einem monatlichen Gehalt in Höhe von 3.500 € und einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren ergeben sich bei einer Kündigungsschutzklage somit folgende Werte:

  • Streitwert: 10.500 €
  • Gerichtskosten: 532 €
  • Verfahrensgebühr: 798,20 €
  • Termingebühr: 736,80
  • Einigungsgebühr: 614 €
  • Abfindung: ca. 8.750 €

Weitere Infos zur Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Möchten Sie selbstständig eine Kündigungsschutzklage (ohne Anwalt) einreichen, muss diese innerhalb einer bestimmten Frist beim Arbeitsgericht eingehen. Ab Zugang der Kündigung ist eine Klageerhebung lediglich bis zum Ablauf einer Frist von 3 Wochen möglich. Verwenden Sie hierfür am Besten einen entsprechenden Vordruck. So stellen Sie sicher, dass die formalen Aspekte erfüllt sind.

Zusätzlich ist es bei der Kündigungsschutzklage ohne Anwalt wichtig darauf zu achten, dass Sie die entsprechenden Anträge korrekt formuliert beim Gericht einreichen. So müssen Sie beispielsweise neben dem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung auch den Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung geltend machen.

Quellen und weiterführende Links

  • Anlage 2 zu § 34 Absatz 1 Satz 3 Gerichtskostengesetz (GKG)
  • § 12 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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