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Gleichstellung abgelehnt: Was Sie jetzt tun können

  • Von Elyas K.
  • Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

FAQ: Gleichstellung abgelehnt

Kann ein Antrag auf Gleichstellung abgelehnt werden?

Ja. Es ist durchaus möglich, dass Sie für einen Antrag auf Gleichstellung von der Agentur für Arbeit eine Ablehnung erhalten.

Wann wird eine Gleichstellung abgelehnt?

Wird die Gleichstellung vom Arbeitsamt abgelehnt, kann das unterschiedliche Gründe haben. Häufig ist die Ablehnung auf fehlerhafte Angaben oder nicht ausreichend eingereichte Unterlagen zurückzuführen. In einigen Fällen sind auch die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht gegeben.

Antrag auf Gleichstellung abgelehnt: Was tun?

Sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen, wenn die Gleichstellung abgelehnt wurde. Dieser muss schriftlich und innerhalb von einem Monat nach Eingang des Ablehnungsbescheids erfolgen.

Inhalt

  • FAQ: Gleichstellung abgelehnt
  • Wird eine Gleichstellung oft abgelehnt?
    • Antrag auf Gleichstellung abgelehnt: Was nun?
    • Gleichstellung abgelehnt: Widerspruch einlegen (inkl. Muster)

Wird eine Gleichstellung oft abgelehnt?

Gleichstellung abgelehnt wegen Arbeitsunfähigkeit: Ist das erlaubt?
Gleichstellung abgelehnt wegen Arbeitsunfähigkeit: Ist das erlaubt?

Es gibt keine offiziellen Statistiken darüber, wie oft ein Antrag auf Gleichstellung abgelehnt wird. In der Regel sind solche Anträge erfolgreich, wenn der Antragssteller alle Bedingungen erfüllt. Dazu gehören gemäß § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zum Beispiel:

  • Grad der Behinderung ab 30, aber unter 50
  • Fester Wohnsitz oder Arbeitsplatz befindet sich rechtmäßig in Deutschland
  • Sie können wegen Ihrer Behinderung keine Arbeitsstelle finden oder Ihr aktueller Arbeitsplatz ist dadurch gefährdet

Ist eine dieser Voraussetzungen bei Ihnen nicht gegeben, kann es durchaus sein, dass eine Gleichstellung abgelehnt wird. Sind Sie aufgrund der Behinderung arbeitsunfähig, so resultiert dies häufig auch in einer Ablehnung.

Das liegt darin begründet, dass die Gleichstellung vor allem in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz Nachteile gegenüber Kollegen ohne Handicap ausgleichen soll. Ist aber keine Arbeitsfähigkeit vorhanden, fällt diese Begründung für eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Arbeitnehmern weg.

Wichtig: Achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass Sie alle wichtigen Dokumente einreichen. Dazu gehört insbesondere der Bescheid über Ihren Grad der Behinderung vom Versorgungsamt. Liegt dieser noch nicht vor, müssen Sie ihn so schnell wie möglich nachreichen.

Antrag auf Gleichstellung abgelehnt: Was nun?

Wurde der Antrag auf Gleichstellung abgelehnt, kann Sie ein Anwalt beim Widerspruch unterstützen.
Wurde der Antrag auf Gleichstellung abgelehnt, kann Sie ein Anwalt beim Widerspruch unterstützen.

Hat das Arbeitsamt die Gleichstellung abgelehnt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid darüber. In ist meist auch vermerkt, warum es zu der Ablehnung kam. Sind unvollständige Unterlagen der Grund, sollten Sie diese so schnell wie möglich nachreichen.

Führt die Agentur für Arbeit eine andere Begründung an, kann dies oft Verunsicherung bei Betroffenen auslösen. Dann stellt sich die Frage, wie diese nun weiter vorgehen sollten. Eine Option ist, den Ablehnungsbescheid von einem Anwalt für Sozialrecht prüfen zu lassen.

Dieser kann Sie kompetent beraten und einschätzen, ob es sich um einen Fehler des Arbeitsamts handelt. Ist dies der Fall, haben Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids die Möglichkeit, schriftlich einen Widerspruch einzulegen.

Auch hierbei kann Sie der Anwalt unterstützen und eine stichhaltige Widerspruchsbegründung formulieren. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, so bleibt als letzte Option eine Klage beim zuständigen Sozialgericht.

Gleichstellung abgelehnt: Widerspruch einlegen (inkl. Muster)

Entscheiden Sie sich für einen Widerspruch, wenn die Gleichstellung abgelehnt wurde, ist schnelles Handeln gefragt. Damit Sie die Frist wahren, sollten Sie das Schreiben so schnell wie möglich aufsetzen. Wir haben Ihnen hierfür eine Vorlage bereitgestellt:

MUSTER FÜR EINEN WIDERSPRUCH BEI ABGELEHNTER GLEICHSTELLUNG

Name des Antragstellers
Adresse des Antragstellers

Agentur für Arbeit
Ggf. zuständige Abteilung
Adresse der Agentur für Arbeit

Ort, Datum

Widerspruch gegen die Ablehnung der Gleichstellung (Aktenzeichen: xy)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Gleichstellung ein. Ich bin mit Ihrer Entscheidung aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

[Begründung einfügen]

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Antragstellers

Muster: Widerspruch Gleichstellung abgelehnt
Laden Sie hier kostenlos das Muster für einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Gleichstellung herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese daher nicht unverändert.

Muster Widerspruch gegen die Ablehnung der Gleichstellung (.doc)
Muster Widerspruch gegen die Ablehnung der Gleichstellung (.pdf)

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Über den Autor

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Elyas K.

Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seine Expertise auf diesem Gebiet ermöglicht es ihm, fundierte und präzise Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht zu produzieren, die Lesern das Erfassen der komplexen Inhalte ermöglichen sollen.

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