Key facts
- Eine Gefährdungsbeurteilung soll zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen.
- In mehreren Schritten werden mögliche Risiken benannt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.
- Ein Arbeitgeber kann eine Gefährdungsbeurteilung selber erstellen oder ihre Erstellung in Auftrag geben.
Sicher arbeiten dank Gefährdungsbeurteilung
Inhalt
Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Durch zahlreiche Regelungen soll die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden und ein risikoarmes Ausüben der entsprechenden Tätigkeit ermöglichen. Das geschieht unter anderem durch die Gefährdungsbeurteilung. Eine solche Beurteilung bezeichnet die systematische Erfassung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und das Festlegen geeigneter Maßnahmen, um diesen Gefährdungen angemessen zu begegnen. Die Maßnahmen werden anschließend überprüft.
Um welche Gefährdungen es sich handelt, hängt ganz von Arbeitsplatz und Tätigkeit ab. So gibt es neben mechanischen, elektrischen oder biologischen Gefährdungen auch physische und psychische Gefährdungen. Die Gefährdungsbeurteilung für ein Labor sieht also anders aus als die für ein Büro oder eine Baustelle.
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte schriftlich dokumentiert werden. Häufig wird hierfür eine Tabelle verwendet.
So funktioniert die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten: Zunächst werden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten bestimmt. Sollte es verschiedene Arbeitsbereiche und verschiedene Tätigkeiten geben, kann es notwendig sein, diese getrennt voneinander zu betrachten. Für werdende und stillende Mütter, Jugendliche, Mitarbeiter mit wechselnden Tätigkeiten, Allergiker, Menschen mit Behinderungen und Personen mit chronischen Erkrankungen ist die sogenannte personenbezogene Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass die besonderen Risiken und Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen berücksichtigt werden.
- Gefährdungsermittlung: In einem zweiten Schritt werden die jeweiligen Gefährdungen ermittelt. Das kann durch verschiedene Maßnahmen passieren, zum Beispiel Betriebsbegehungen, Arbeitsmittelüberprüfungen, Personalbefragungen und die Auswertung von Unfällen.
- Gefährdungsbeurteilung: Im nächsten Schritt gilt es, die ermittelten Risiken zu bewerten. Für diese Risikoeinschätzung bietet es sich an, drei Kategorien zu verwenden: Das Risiko ist entweder niedrig, mittel oder hoch. In die Kategorisierung sollten sowohl die Schwere eines möglichen Gesundheitsschadens als auch die Wahrscheinlichkeit eines derartigen Unfalls mit einfließen.
- Festlegen von Schutzmaßnahmen: Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist immer die Beseitigung möglicher Risiken. Wo das nicht möglich ist, sollen Risiken so weit wie möglich verringert werden. Geeignete Maßnahmen können hier in drei Dimensionen eingeteilt werden: Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
- Umsetzen von Schutzmaßnahmen: Die beste Maßnahme nützt nichts, wenn sie nicht umgesetzt wird. Als Nächster Schritt wird also die Umsetzung in Angriff genommen. Für diesen Schritt bieten sich klare Zuständigkeiten an, um zu verhindern, dass die geplanten Anpassungen im Sande verlaufen. Auch eine direkte Einbindung der Mitarbeiter ist denkbar.
- Prüfung der Wirksamkeit: Die getroffenen Maßnahmen müssen nun auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Wurden sie wie geplant umgesetzt und haben sie den gewünschten Effekt? Ergeben sich durch die Maßnahmen neue Risiken? Müssen Anpassungen vorgenommen werden?
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung: Eine Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig wiederholt und an neue Gegebenheiten angepasst werden. Neue Gesetze? Neue Räumlichkeiten? Neue Geräte? Gründe für eine Fortschreibung gibt es viele.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss jedes Unternehmen erstellen. So ist es in §5 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt:
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Der Arbeitgeber kann eine solche Beurteilung selber durchführen oder aber fachkundige Personen damit beauftragen. Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen kann Kosten verursachen, aber dafür auch eine Menge Arbeit abnehmen.
FAQ: Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung soll mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen, dokumentieren und präventive Maßnahmen zur Arbeitssicherheit festlegen. Das Risiko für Arbeitsunfälle und Erkrankungen soll dadurch soweit wie möglich reduziert werden.
Verantwortlich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber. Er kann und soll eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen und laut Arbeitsschutzgesetz zuverlässige und fachkundige Personen mit dieser Aufgabe beauftragen.
Eine gängige Gefährdungsbeurteilung wird in 7 Schritten erstellt, die sicherstellen sollen, dass Gefährdungen zuverlässig erkannt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Hier finden Sie weitere Informationen.
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