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Fristlose Kündigung: Wann eine Abfindung eingefordert werden kann!

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Fristlose Kündigung: Eine Abfindung wird nur in den seltensten Fällen gezahlt.
Fristlose Kündigung: Eine Abfindung wird nur in den seltensten Fällen gezahlt.

Egal ob sie überraschend kommt oder ein Arbeitnehmer vielleicht schon damit gerechnet hat: Eine fristlose Kündigung zu erhalten, bedeutet in der Regel Stress, Ärger und eine komplette Umstellung der Lebensumstände.

Viele Betroffene stellen sich deshalb in dieser Situation die Frage: Steht mir eine Abfindung bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber zu?

Wenn ja, was muss ich dafür tun? Welche Voraussetzungen gibt es für eine Abfindung? Die Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

Kurz & knapp: Abfindung nach fristloser Kündigung

Können Sie nach einer fristlosen Kündigung eine Abfindung erhalten?

Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen, besteht die Möglichkeit, sich mit dem Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung zu einigen. Stehen seine Chancen schlecht, einen möglichen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wird er sich häufig eher dazu bereit erklären, eine Abfindung zu zahlen, anstatt Sie weiterhin zu beschäftigen, Ihr Gehalt nachzuzahlen und die Gerichtskosten zu übernehmen, sollte er den Prozess verlieren. Im Gegenzug akzeptieren Sie Ihre Entlassung und sehen von einer Klage ab.

Wie hoch kann die Abfindung nach einer fristlosen Kündigung ausfallen?

Die Höhe der Abfindung kann je nach Einzelfall variieren und hängt meist auch von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Die folgende Formel fungiert als Orientierungshilfe und kann Ihnen einen groben Überblick verschaffen: Betriebszugehörigkeit in Jahren x 0,5 Bruttomonatsgehälter.

Was können Sie tun, wenn sich der Arbeitgeber nach der fristlosen Kündigung weigert, eine Abfindung zu zahlen?

In einer solchen Situation haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Zahlung einer Abfindung im Zuge einer Kündigungsschutzklage vor Gericht zu erreichen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Abfindung nach fristloser Kündigung
  • Abfindung nach fristloser Kündigung: Geht das oder nicht?
  • Fristlose Kündigung: Resturlaub als Abfindung?
    • Gibt es eine Abfindung, wenn der Arbeitnehmer selbst fristlos kündigt?

Abfindung nach fristloser Kündigung: Geht das oder nicht?

Eine Abfindung ist per Definition eine Einmalzahlung, die an einen Arbeitnehmer geht, wenn diesem gekündigt wurde. Damit sollen dessen Ansprüche abgegolten sein. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt.

Was gilt also für die fristlose Kündigung in Sachen Abfindung? Generell ist zu sagen, dass Arbeitnehmern keine Abfindungen zustehen, wenn ihnen fristlos gekündigt wird. Dies erscheint auch logisch, denn schließlich sollte ein Arbeitnehmer, welcher durch ein erhebliches Fehlverhalten die Vertrauensbasis zum Vorgesetzten verletzt hat, keine Vorteile daraus ziehen können. Die fristlose Kündigung (Arbeitsrecht) soll als Bestrafung dienen.

Achtung: Eine Ausnahme davon stellt eine betriebsbedingte, fristlose Kündigung dar. Eine Abfindung wird in solch einem Fall nämlich zumeist gezahlt, wenn ein Betrieb schließen muss. Hier wird dem betreffenden Arbeitnehmer nur gekündigt, weil der Arbeitgeber keine andere Wahl hat und nicht, weil ein wichtiger Kündigungsgrund vorhanden ist.

Fristlose Kündigung: Resturlaub als Abfindung?

Eine Abfindung nach fristloser Kündigung ist nur bei betriebsbedingten, fristlosen Kündigungen möglich.
Eine Abfindung nach fristloser Kündigung ist nur bei betriebsbedingten, fristlosen Kündigungen möglich.

Laut Arbeitsrecht steht einem Arbeitnehmer auch bei einer fristlosen Kündigung von einem Arbeitsverhältnis sein ungenutzter Resturlaub zu. Jedoch ist dieser in Form von freien Tagen nicht mehr nutzbar, wenn es zu einer fristlosen Kündigung kommt. Aus diesem Grund bekommt der gekündigte Arbeitnehmer den Urlaub als entsprechenden Geldwert ausgezahlt.

So ist es auch im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgelegt. In § 7 Abs. 4 BurlG steht beispielsweise geschrieben:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Demzufolge ist zu sagen, dass für die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber zwar keine Abfindung gezahlt wird, die Zahlung einer entsprechenden Geldsumme allerdings möglich ist, wenn diese aus übrig gebliebenen Resturlaub resultiert.

Nützlich zu wissen: Da einem Arbeitnehmer seine vorhandenen, restlichen Urlaubstage rechtlich zustehen, kann er diese im Ernstfall auch einklagen, wenn sich der Arbeitgeber weigert, den Urlaub abzugelten. Ein Rechtsanwalt kann hierbei unterstützend zur Seite stehen.

Gibt es eine Abfindung, wenn der Arbeitnehmer selbst fristlos kündigt?

Welche Vorschriften gelten jedoch in Sachen fristlose Kündigung und Abfindung, wenn der Arbeitnehmer selbst die Kündigung einreicht? Steht ihm eine Abfindung zu oder nicht?

Im Regelfall hat ein Arbeitnehmer auch im Fall, dass er selbst kündigt keinerlei Anspruch auf eine Abfindung. Vor allem, wenn sich der Arbeitgeber nichts hat zu Schulden kommen lassen, ist eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer nur auf freiwilliger Basis möglich.

Ausgenommen ist hierbei jedoch folgende Situation: Der Arbeitnehmer hatte keine andere Wahl als fristlos zu kündigen, weil sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten hat. Jedoch folgt auf diese fristlose Kündigung keine Abfindung, sondern ein Schadensersatz, welcher dem Arbeitnehmer zusteht.

Bildnachweise: fotolia.com/© reeel, istockphoto.com/DigitalZombie

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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