Kurz & knapp: Bürgergeld für Geringverdiener
In Deutschland hat jeder Anspruch auf Bürgergeld, der mindestens 15 Jahre alt ist und noch nicht das Rentenalter erreicht hat. Außerdem muss die Person mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und hilfebedürftig sein. Das bedeutet, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht (komplett) selbst bestreiten kann.
Nicht nur während der Arbeitslosigkeit haben Bürger Anspruch auf Leistungen. Geringverdiener erhalten Bürgergeld, wenn das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Wie bei Arbeitslosengeld und weiteren Leistungen müssen Sie Bürgergeld beantragen. Dies erfolgt beim Jobcenter vor Ort, aber auch online besteht diese Möglichkeit. Wenn Sie Bürgergeld online beantragen, müssen Sie unter anderem Ihr Einkommen und weitere Vermögensnachweise angeben.
Inhalt
Vergleich: Bürgergeld für Geringverdiener und Mindestlohn
Bürgergeld als Geringverdiener zu beziehen, ist möglich, obwohl Sie ein Einkommen haben. Wie viel Sie dabei vom Jobcenter erhalten, hängt jedoch von der Höhe Ihres Einkommens ab. Wenn wir das Bürgergeld für Geringverdiener im Vergleich zum Mindestlohn betrachten, gibt es gewisse Unterschiede, die Sie berücksichtigen sollten.
Umgangssprachlich gelten Personen mit einem niedrigen Gehalt als Geringverdiener. Es gibt verschiedene Definitionen, grundsätzlich können wir aber festhalten, dass es sich dabei unter anderem um Minijobber sowie Personen, die den Mindestlohn erhalten, handelt. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrem Verdienst Bürgergeld zu beziehen.
Gemäß der Definition auf Grundlage der Sozialversicherung gehören beispielsweise Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten oder Auszubildende zu den Geringverdienern. In der Umgangssprache handelt es sich jedoch meistens, wie bereits erwähnt, um Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnsektor.
Erfahren Sie mit dem folgenden Rechner die Höhe Ihres Anspruchs auf Bürgergeld:
© by brutto-netto-rechner.infoWovon hängt das Bürgergeld für einen Geringverdiener ab?
Wie viel Bürgergeld Sie als Geringverdiener erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen gibt es den Ergänzungsbetrag. Dabei orientiert sich das Jobcenter an dem Betrag, der Ihnen und Ihrer Familie für den Lebensunterhalt zusteht.
Weitere Faktoren sind das Einkommen und der Regelsatz. Je mehr Sie durch Ihre Arbeit verdienen, desto weniger erhalten Sie vom Jobcenter. Durch bestimmte Voraussetzungen erhöht sich der Regelsatz. Als Alleinerziehender erhalten Sie einen höheren Betrag als eine alleinstehende Person.
Je nach Bruttolohn haben Sie auch einen bestimmten Gesamtfreibetrag. Der Freibetrag wird berücksichtigt, indem er nicht angerechnet wird. Er setzt sich aus der pauschalen Absetzung von 100 Euro und dem Erwerbstätigenfreibetrag zusammen.
Bruttolohn | Pauschale Absetzung | Erwerbstätigenfreibetrag | Gesamtfreibetrag |
---|---|---|---|
500 € | 100 € | 80 € | 180 € |
700 € | 100 € | 138 € | 238 € |
1.000 € | 100 € | 228 € | 328 € |
1.200 € | 100 € | 248 € | 348 € |
Woraus setzt sich der Ergänzungsbetrag zusammen?
Der Ergänzungsbetrag beim Bürgergeld für Geringverdiener hängt vom Einkommen und Vermögen der betreffenden Person ab. Auch Ihr Bedarf hat eine Auswirkung auf die Höhe dieses Betrags. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung.
Zum Einkommen gehören unter anderem folgende Punkte:
- Einnahmen aus Tätigkeiten
- Kapital- und Zinserträge
- Abfindungen
- Ausbildungsgeld
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist. Dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:
- Bargeld
- Sparguthaben und Wertpapiere
- Sachen wie Schmuck
Bürgergeld und Geringverdiener: Wenn Sie nicht ausreichend Geld verdienen, haben Sie in der Regel ein Recht auf Bürgergeld. Dazu zählen auch Minijobber, die pro Stunde 12,41 Euro verdienen und monatlich ein Einkommen von bis zu 538 Euro haben (Stand 09/2024).
Der allgemeine Regelsatz hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Wenn Sie alleine wohnen, erhalten Sie einen anderen Betrag als zwei Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Folgende Regelbedarfe gibt es:
Regelbedarf für… | Regelsatz 2023 | Regelsatz 2024 |
---|---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 Euro | 563 Euro |
Volljährige Partner | 451 Euro | 506 Euro |
Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 402 Euro | 451 Euro |
Volljährige (18-24 Jahre) in Einrichtungen (nach SGB 12) | 402 Euro | 451 Euro |
Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 Euro | 471 Euro |
Kinder (6-13 Jahre) | 348 Euro | 390 Euro |
Kinder (0-5 Jahre) | 318 Euro | 357 Euro |
Unter welchen Voraussetzungen steigt der Regelsatz?
Allgemein erhält jeder mit bestätigtem Mehrbedarf einen höheren Betrag, damit sich die monatlichen Kosten decken lassen. Wenn Sie Bürgergeld beziehen und an einer bestimmten Krankheit leiden, haben Sie das Recht auf einen höheren Regelsatz. Die genaue Höhe hängt jedoch von der Krankheit und den daraus entstehenden Folgen ab.
Wer eine besondere Ernährung benötigt und sich dies vom Arzt schriftlich bestätigen lässt, erhält dafür einen Zuschuss. Auch die Anzahl an Kindern spielt für den Regelsatz eine wichtige Rolle. Die Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende steigt nach Anzahl und Alter der Kinder von 12 auf 60 Prozent.
Auch als Schwangere erhalten Sie einen höheren Betrag, da Sie geeignete Lebensmittel und Kleidung benötigen. Werdende Mütter erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung einen Zuschuss. Der Mehrbedarf beträgt in diesem Fall 17 Prozent des Regelbedarfs.
Welche vorrangigen Leistungen muss ein Geringverdiener für Bürgergeld beantragen?
Bevor Sie Bürgergeld als Geringverdiener beziehen dürfen, müssen Sie zunächst alle anderen Ihnen zustehenden Leistungen ausschöpfen. Dazu zählen verschiedene Sozialleistungen anderer Anlaufstellen. Durch die vorrangigen Leistungen können Sie bereits Zuschüsse zum Lebensunterhalt erhalten, die Ihre Hilfebedürftigkeit verringern. Ihr Anspruch auf Bürgergeld sinkt oder entfällt gänzlich, wenn Sie Anspruch auf diese anderen Leistungen haben.
In der folgenden Tabelle sehen Sie einige Beispiele an möglichen vorrangigen Leistungen diverser Anlaufstellen:
Sozialleistung | Träger |
---|---|
Wohngeld | Stadt- oder Amtsverwaltung |
Kindergeld | Familienkasse |
Unterhaltsvorschuss | Jugendamt |
Arbeitslosengeld | Agentur für Arbeit |
Elterngeld | Bezirksamt |
BAföG | Amt für Ausbildungsförderung |
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