Key Facts
- Sie müssen einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Sie dürfen ihn ablehnen.
- Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag ablehnen, kann es unter Umständen zu einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber kommen.
- Der Arbeitgeber darf ebenfalls die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag verweigern.
Aufhebungsvertrag ablehnen als Arbeitnehmer

Inhalt
In Ihrem Arbeitsleben kann es unter Umständen vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt. In einer solchen Situation sollten Sie wissen, welche Optionen Sie und welche Konsequenzen Sie erwarten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob Sie das Angebot für einen Aufhebungsvertrag ablehnen dürfen und wie es danach weitergeht.
Für den Arbeitgeber kann der Aufhebungsvertrag als eine gute Alternative zur Kündigung wirken. Gründe dafür sind u. a.:
- Der Arbeitgeber vermeidet eine Kündigungsschutzklage.
- Das Arbeitsverhältnis kann schneller beendet werden, da die gesetzlich Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss.
- Der Arbeitgeber strebt eine einvernehmliche Trennung ohne Streit an.
Für Sie als Arbeitnehmer ist entscheidend, dass Sie dem Vorschlag Ihres Chefs nicht zustimmen müssen. Sie dürfen einen Aufhebungsvertrag immer ablehnen. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zur Unterschrift zwingen.
Wie lehne ich einen Aufhebungsvertrag richtig ab?
Wenn Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers für einen Aufhebungsvertrag ablehnen wollen, kommt es auf das richtige Vorgehen an. Es ist wichtig, dass Sie zeitnah reagieren. Falls Ihr Chef Ihnen eine Frist gesetzt hat, sollten Sie die unbedingt einhalten.
Bleiben Sie höflich, professionell und äußern Sie sich nur zur vorliegenden Sachlage. Wenn Sie ein verbessertes Angebot mit z. B. einer höheren Abfindung erreichen wollen, sollten Sie Ihrem Chef die Möglichkeit zu weiteren Gesprächen eröffnen.
Sie sollten den Aufhebungsvertrag unbedingt schriftlich ablehnen. So haben Sie einen Nachweis für Ihr Handeln. Außerdem sorgen Sie so für die nötige Klarheit.
Aufhebungsvertrag abgelehnt – was passiert nun?
Sie müssen einen Aufhebungsvertrag nicht annehmen. Sie können die Unterschrift verweigern und schriftlich kenntlich machen, dass Sie nicht zustimmen.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass damit das Thema nicht erledigt ist. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag ablehnen, kann das Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber möchte offensichtlich, dass Sie seinen Betrieb verlassen. Er wird unter Umständen weitere Schritte unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen.
Ihr Chef kann Ihnen z. B. ein verbessertes Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterbreiten. Dieses können Sie annehmen oder erneut ablehnen.
Wenn Sie den Aufhebungsvertrag abgelehnt haben, dann kann die Kündigung für Ihren Arbeitgeber das nächste Mittel der Wahl sein. Hierbei gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen. Darüber hinaus muss die Entlassung in der Regel sozial gerechtfertigt sein. Wenn sie es nicht ist, können Sie zur Kündigungsschutzklage greifen.
Selbst wenn der Arbeitnehmer die Unterschrift verweigert und den Aufhebungsvertrag ablehnt, dürfen ihm daraus keine negativen Folgen erwachsen. Es ist das Recht des Mitarbeiters, dem Angebot des Chefs nicht zuzustimmen. Auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Kündigung hat die Ablehnung keinen Einfluss.
Kann mein Chef einen Aufhebungsvertrag ablehnen?
Sie als Arbeitnehmer dürfen einen Aufhebungsvertrag ablehnen. Für den Arbeitgeber gilt das auch. Er besitzt ebenfalls das Recht, die Zustimmung zu Ihrem Angebot zu verweigern.
Sie können die Unterschrift nicht erzwingen. Stattdessen müssen Sie Ihren Chef überzeugen. Suchen Sie das Gespräch und loten Sie aus, wie ein Kompromiss aussehen könnte.
Falls Sie sich nicht einigen können, bleibt Ihnen noch die Kündigung. Hier gilt in der Regel die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. Sie beträgt vier Wochen und erlaubt Ihnen den Abschied zur Mitte (15.) oder zum Ende des Monats. Zwar darf der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ablehnen, eine Kündigung kann er jedoch nicht zurückweisen.
Ist der Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, obwohl ein neuer Job Ihnen zugesagt hat, stecken Sie in einer Zwickmühle. Es empfiehlt sich deswegen, auf Ihre Kündigungsfrist zu achten, wenn Sie ein Jobangebot zu einem konkreten Einstiegsdatum annehmen.
Immerhin muss der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Damit Sie auch garantiert zum gewünschten Zeitpunkt Ihre neue Stelle antreten können, sollten Sie rechtzeitig die Kündigung einreichen.
FAQ: Aufhebungsvertrag ablehnen
Ja. Es gibt keine Pflicht zur Zustimmung. Wenn Sie ablehnen, dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Das gilt auch, falls Ihnen der Arbeitnehmer anschließend eine Kündigung ausspricht.
Es kann manchmal vernünftig sein, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass das Angebot für Sie attraktiv ist. Das bezieht sich z. B. auf die Höhe der Abfindung sowie darauf, dass der Vertrag kein Wettbewerbsverbot enthält.
Ja. Ein Aufhebungsvertrag ist ein einvernehmliches Übereinkommen. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, dem Dokument zuzustimmen.
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