Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit? (Beispiele)
monatliches Bruttogehalt | mögliche Abfindungshöhe (Regelabfindung) nach 12 Jahren * | |
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1.000 € | 6.000 € | Hier prüfen ** |
1.500 € | 9.000 € | Hier prüfen ** |
2.000 € | 12.000 € | Hier prüfen ** |
2.500 € | 15.000 | Hier prüfen ** |
3.000 € | 18.000 € | Hier prüfen ** |
3.500 € | 21.000 € | Hier prüfen ** |
4.000 € | 24.000 € | Hier prüfen ** |
4.500 € | 27.000 € | Hier prüfen ** |
5.000 € | 30.000€ | Hier prüfen ** |
5.500 € | 33.000 € | Hier prüfen ** |
6.000 € | 36.000€ | Hier prüfen ** |
6.500 € | 39.000 € | Hier prüfen ** |
7.000 € | 42.000€ | Hier prüfen ** |
7.500 € | 45.000 € | Hier prüfen ** |
8.000 € | 48.000€ | Hier prüfen ** |
8.500 € | 51.000€ | Hier prüfen ** |
9.000 € | 54.000 € | Hier prüfen ** |
9.500 € | 57.000€ | Hier prüfen ** |
10.000 € | 60.000 € | Hier prüfen ** |
* Hinweise zur Berechnung: Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt Der Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz). |
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Kurz & knapp: Abfindung nach 12 Jahren
Einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. In der Regel ist sie Verhandlungssache und Teil einer sogenannten gütlichen Einigung.
Wie viel Abfindung Sie nach 12 Jahren verlangen können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vorausgesetzt, Sie haben Anspruch, wird sich in den meisten Fällen an § 1a des Kündigungsschutzgesetzes orientiert, das ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vorsieht.
Wenn Ihr Dienst bei der Bundeswehr endet, erhalten Sie eine Einmalzahlung, die Übergangsbeihilfe genannt wird. Diese finanzielle Unterstützung soll Ihnen bei der Wiedereingliederung in die zivile Arbeitswelt helfen. Wie hoch sie in der Regel ausfällt, erfahren Sie hier
Inhalt
Wie viel Abfindung gibt es nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit?
12 Jahre sind eine lange Zeit. Kommt es nach über einem Jahrzehnt zu einem Ende des Arbeitsverhältnisses, fragen sich nicht wenige Arbeitnehmer, ob ihnen nun nicht eine Abfindung zusteht. Das kann durchaus der Fall sein – muss es aber nicht. Es kommt immer auf die genauen Umstände an, eine allgemeingültige Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung nach 12 Jahren gibt es nicht. Geht die Kündigung nach 12 Jahren vom Arbeitgeber aus, ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass er Ihnen von sich aus eine Einmalzahlung anbietet, um ein oft kostspieliges und zeitintensives Kündigungsschutzverfahren zu verhindern. Es ist alternativ auch denkbar, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses verständigen.
Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, können Sie ein etwaiges Angebot allerdings auch ablehnen und Klage einreichen. Dann kann es im Zuge des Verfahrens durchaus noch immer zur Zahlung einer Abfindung kommen, beispielsweise, wenn Sie sich in der Güteverhandlung mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf eine solche Zahlung verständigen können. Die Zahlung einer Abfindung kann allerdings auch per Urteil angeordnet werden, wenn das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass Ihre Kündigung zwar unzulässig, eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses jedoch unzumutbar ist. Dieser Vorgang wird Auflösungsurteil genannt. Um die Abfindungshöhe zu berechnen, wird sich häufig an § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) orientiert:
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Nach dieser Rechnung würden Sie bei einer Kündigung nach 12 Jahren eine Abfindung in Höhe von 6 Monatsgehältern bekommen.
Wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen wollen, müssen Sie darauf achten, dies rechtzeitig zu tun: Die Klage muss spätestens 3 Wochen nach Eingang der Kündigung beim zuständigen Gericht vorliegen.
Abfindung der Bundeswehr: Wird nach 12 Jahren gezahlt?
Statt einer Abfindung wird Ihnen nach Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr eine sogenannte Übergangshilfe gezahlt. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die einer Abfindung nicht unähnlich ist. Wie hoch die Übergangshilfe ausfällt, hängt vom Dienstbezug des letzten Monats und Ihren Dienstjahren ab. Bei einer Dienstzeit von 12 Jahren beträgt die Übergangsbeihilfe das Achtfache des letzten Dienstbezuges.
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