Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit? (Beispiele)
monatliches Bruttogehalt | mögliche Abfindungshöhe (Regelabfindung) nach 8 Jahren * | |
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1.000 € | 4.000 € | Hier prüfen ** |
1.500 € | 6.000 € | Hier prüfen ** |
2.000 € | 8.000 € | Hier prüfen ** |
2.500 € | 10.000 € | Hier prüfen ** |
3.000 € | 12.000 € | Hier prüfen ** |
3.500 € | 14.000 € | Hier prüfen ** |
4.000 € | 16.000 € | Hier prüfen ** |
4.500 € | 18.000 € | Hier prüfen ** |
5.000 € | 20.000 € | Hier prüfen ** |
5.500 € | 22.000 € | Hier prüfen ** |
6.000 € | 24.000 € | Hier prüfen ** |
6.500 € | 26.000 € | Hier prüfen ** |
7.000 € | 28.000 € | Hier prüfen ** |
7.500 € | 30.000 € | Hier prüfen ** |
8.000 € | 32.000 € | Hier prüfen ** |
8.500 € | 34.000 € | Hier prüfen ** |
9.000 € | 36.000 € | Hier prüfen ** |
9.500 € | 38.000 € | Hier prüfen ** |
10.000 € | 40.000 € | Hier prüfen ** |
* Hinweise zur Berechnung: Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt Der Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz). |
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Kurz & knapp: Abfindung nach 8 Jahren
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen – weder nach einer 8-jährigen Betriebszugehörigkeit noch generell. Sie können allerdings in einigen Fällen selbst eine Abfindung verlangen, bspw. wenn Sie Ihren Job aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verlieren.
Grundsätzlich richtet sich die Abfindungshöhe zum einen nach der Länge des Arbeitsverhältnisses – in diesem Fall also 8 Jahre. Zum anderen spielt aber auch Ihr Bruttomonatsgehalt eine Rolle. Einen ersten Richtwert können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder selbst berechnen. Mehr dazu hier.
Bei der Bundeswehr gibt es auch eine Art Abfindung – die sogenannte Übergangsbeihilfe. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine steuerpflichtige Einmalzahlung. Mehr erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Wie hoch ist die Abfindung nach 8 Jahren?
Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es prinzipiell nicht. Während Sie bei einer Eigenkündigung (d. h. einer Kündigung durch den Arbeitnehmer) in der Regel also nicht damit rechnen können, dass Ihr Arbeitgeber Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell entschädigt, gibt es andere Fälle, in denen Sie das durchaus verlangen können.
Dazu zählen bspw. betriebs- oder personenbedingte Kündigungen. Aber auch Sozialpläne und Aufhebungsverträge können die Zahlung einer Abfindungssumme als Grundlage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen.
Ob und wie viel Geld Ihnen bei einer Kündigung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit als Abfindung zusteht, stellt sich in der Regel aber erst über Verhandlungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber heraus. Je nach Verhandlungsgeschick können Sie sich dabei mitunter günstigere Konditionen aushandeln als regulär vielleicht vorgesehen wären.
Einen Richtwert für die Abfindung nach 8 Jahren Arbeit im gleichen Betrieb können Sie aber auch vorab schon einmal selbst bestimmen. Nutzen Sie dazu die folgende Faustformel:
0,5 x 8 Jahre x monatliches Gehalt in Euro (brutto) = potenzielle Abfindungshöhe
Beispielrechnung mit 3.250 Euro Bruttogehalt: (0,5 x 8) x (3.250) = 13.000 Euro
SaZ bei der Bundeswehr – Wird eine Abfindung nach 8 Jahren im Dienst gezahlt?
Wie viel Abfindung bekommt man nach 8 Jahren bei der Bundeswehr? Um diese Frage zu beantworten, ist wichtig zu beachten, dass es hierfür nicht die gleiche Berechnungsgrundlage gibt (d. h. die oben genannte Faustformel ist nicht auf den Militärdienst anwendbar).
- Der Grund dafür liegt darin, dass zum einen nicht § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KschG), sondern das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als Rechtsgrundlage dient.
- Zum anderen gibt es bei der Bundeswehr keine direkte Abfindung, sondern eine Unterscheidung zwischen Übergangsgebührnissen (§ 11 des SVG) und der Übergangsbeihilfe (§ 12 des SVG). Erstere sind monatliche Gelder, die ehemalige Soldaten auf Zeit (SaZ) abhängig von Dienstgrad und Dienstzeit für einen bestimmten Zeitraum nach dem Austritt aus der Bundeswehr erhalten. Bei 8 Jahren besteht bspw. ein Anspruch auf 36 Monate dieser Zahlungen – deren Höhe beträgt im Regelfall 75 % des regulären monatlichen Verdienstes.
Bei den Gebührnissen handelt es sich aber nicht um Einmalzahlungen, die mit einer Abfindung gleichzusetzen sind. Der Unterschied besteht darin, dass Abfindungen in der Regel in einem Betrag oder einer Handvoll kleinerer Teilbeträge gezahlt und versteuert werden, während Übergangsgebührnisse monatliche Geldbeträge sind. Abfindungen sind außerdem kein Einkommen im Sinne von Arbeitsentgelt, diese Übergangsraten allerdings schon.
Die Übergangsbeihilfe gilt als ein einmalig gezahlter Betrag. Sie ist also nach 8-jährigem Dienst vergleichbar mit einer Abfindungszahlung. Wie hoch diese „Abfindung“ nach 8 Jahren ausfällt, legt § 12 Abs. 2 Nr. 8 des SVG fest.
Beispiel:
- Wer für 8 Jahre als SaZ in den Mannschaften – der niedrigsten Laufbahngruppe der Bundeswehr – dient, bekommt Geld nach seinem Dienstende entsprechend seiner regulären Dienstbezüge multipliziert mit einem Faktor von 6 (d. h. im übertragenen Sinne ein sechsfaches Monatsgehalt).
- Bei 2.700 Euro Mindestbezug stehen dem Soldaten somit 16.200 Euro zu.
Quellen und weiterführende Links
- § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KschG)
- § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG)
- § 12 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG)
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