Wenn Unternehmen eine entsprechende Betriebsvereinbarung getroffen haben, dürfen sie Mitarbeitern auch wegen eines Streiks das Weihnachtsgeld kürzen. Das hat das Arbeitsgericht Offenbach entschieden. Hier lesen Sie die ganze Begründung!
Wenn Unternehmen eine entsprechende Betriebsvereinbarung getroffen haben, dürfen sie Mitarbeitern auch wegen eines Streiks das Weihnachtsgeld kürzen. Das hat das Arbeitsgericht Offenbach entschieden. Hier lesen Sie die ganze Begründung!