Ein Bewerber hat im Rahmen des Probearbeitens einen Unfall und wendet sich an die gesetzliche Unfallversicherung. Diese erkennt keinen Arbeitsunfall an. Das BSG ist allerdings anderer Meinung. Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier.
Urteil: Ein Unfall beim Probearbeiten ist versichert
Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 5. September 2019