Entlastung der Arbeitnehmer beschlossen
Wie das Bundeskabinett nun beschloss, sollen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ab dem 1. Januar 2019 entlastet werden. Der Zusatzbeitrag, der von den einzelnen Kassen erhoben wird und durchschnittlich 1 % beträgt, soll – wie auch der reguläre Beitrag – paritätisch aufgeteilt werden. Somit würden wieder gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten – wie vor der Einführung des Zusatzbeitrags.
Arbeitgeber sind über die Änderungen nicht erfreut
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Einkommensteuer (nach Lohnsteuerklasse)
Mit der Wiederherstellung der Beitragsparität beim Krankenkassenbeitrag gehen neben einer Entlastung der Arbeitnehmer im Gegenzug höhere Kosten für die Arbeitgeber einher, die bereits hiergegen protestieren. Durch gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung gefährdet.
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