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News veröffentlicht am 7. Juni 2018

Wieder gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2019

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Wieder gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2019.
Wieder gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2019.
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Arbeitnehmer bei Krankheit ab. 2015 wurde dort der Zusatzbeitrag in seiner heutigen Form eingeführt. Während die normalen Beiträge je zur Hälfte vom Kassenmitglied und dem Arbeitgeber bezahlt werden, musste der Zusatzbeitrag bisher von den Versicherten selbst voll getragen werden, was ihren Lohn schmälerte. Nun sollen mit der Parität beim Zusatzbeitrag wieder gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten.

Entlastung der Arbeitnehmer beschlossen

Wie das Bundeskabinett nun beschloss, sollen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ab dem 1. Januar 2019 entlastet werden. Der Zusatzbeitrag, der von den einzelnen Kassen erhoben wird und durchschnittlich 1 % beträgt, soll – wie auch der reguläre Beitrag – paritätisch aufgeteilt werden. Somit würden wieder gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten – wie vor der Einführung des Zusatzbeitrags.

Die Einführung des Zusatzbeitrags sollte es den Krankenkassen ermöglichen, zusätzliche Mittel einzutreiben. Gleichzeitig sollte der Wettbewerb zwischen den Kassen gestärkt werden, da höhere Beiträge dazu führen können, dass Mitglieder zu einer kostengünstigeren Kasse wechseln.

Arbeitgeber sind über die Änderungen nicht erfreut

Gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen erstere deutlich entlasten.
Gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen erstere deutlich entlasten.
Der feste Versicherungsbeitrag liegt derzeit bei 14,6 % und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von der Vergütung des Versicherungsnehmers eingezogen. Hinzu kommen weitere Abzüge, zu denen unter anderem folgende gehören:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Einkommensteuer (nach Lohnsteuerklasse)

Mit der Wiederherstellung der Beitragsparität beim Krankenkassenbeitrag gehen neben einer Entlastung der Arbeitnehmer im Gegenzug höhere Kosten für die Arbeitgeber einher, die bereits hiergegen protestieren. Durch gleiche Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung gefährdet.

Allerdings war die Beitragsparität vor 2005 jahrzehntelang Normalität, sodass die Anpassung zum kommenden Jahr sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Rückkehr zu einer wohlbekannten Praxis bedeutet.
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Kategorie: Einkommen, Neuerungen

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