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News veröffentlicht am 26. Juni 2018

Fußball gucken während der Arbeit? Was Sie dürfen – und was nicht

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Fußball gucken bei der Arbeit? Bitte nur nach Absprache mit Ihrem Vorgesetzten!
Fußball gucken bei der Arbeit? Bitte nur nach Absprache mit Ihrem Vorgesetzten!
Ob die Deutschland-Fans morgen Nachmittag wieder bis zur allerletzten Minute zittern müssen? Nach dem Spiel am vergangenen Samstag, das an Spannung kaum zu überbieten war, steht morgen um 16 Uhr das dritte und letzte WM-Gruppenspiel der deutschen Elf an. Das Problem: Viele Beschäftigte sitzen da noch im Büro, Feierabend haben die meisten schließlich erst nach 16 Uhr. Die vermeintlich einfache Lösung: Fußball gucken bei der Arbeit! Doch ist das überhaupt erlaubt?

WM setzt Arbeitsrecht nicht automatisch außer Kraft

Die wenigsten Arbeitgeber sind so kulant und bieten ein firmeninternes „Public Viewing“ an. Wer dennoch Fußball gucken möchte – trotz Arbeit – sollte zunächst das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen. Denn das Arbeitsrecht ist in der Hinsicht eindeutig: Niemand hat ein Recht darauf, während der Arbeitszeit Fußball zu gucken. Gleichzeitig sind sich aber die meisten Chefs bewusst, dass in der Hinsicht eine harte Haltung dem Arbeitsklima schaden kann.

Laut einer repräsentativen Umfrage der Universität Hohenheim sind 38 Prozent der Unternehmen bereit, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, Fußball zu gucken, obwohl eigentlich Arbeit angesagt wäre. 57 Prozent der Chefs sagen sogar, dass es in Ordnung ist, eine Radioübertragung zu hören.

Wer nicht Gefahr laufen will, eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bzw. Vertragsverletzung zu erhalten, sollte dringend mit seinem Arbeitgeber über einen möglichen Kompromiss sprechen. Dieser kann zum Beispiel darauf bestehen, dass Sie nicht erbrachte Arbeitsleistung nachholen oder vorziehen.

Eigenmächtige Beurlaubung ist keine gute Idee

Statt Fußball <em>gucken</em>: bei der Arbeit einfach einen Liveticker nutzen!
Statt Fußball gucken: bei der Arbeit einfach einen Liveticker nutzen!
Am entspanntesten ist es natürlich, wenn man sich kurzfristig frei nimmt. Doch nicht jeder ist bereit, einen Tag Urlaub für ein 90-minütiges Fußballspiel zu opfern. Fraglich ist zudem, ob der Urlaubsantrag in der Kürze der Zeit noch genehmigt werden kann. Aber Vorsicht bei einem eigenmächtigen Urlaubsantritt! Sie verletzten damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und riskieren unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung!

Falls die private Rechner-Nutzung erlaubt ist, können Sie zwar nicht unbedingt Fußball gucken, während der Arbeit aber zumindest einen Live-Ticker im Internet verfolgen, der im Minutentakt über den Spielverlauf berichtet. Wer gelegentlich das Ergebnis checkt, beeinträchtigt nach landläufiger Meinung die Erbringung seiner Arbeitsleistung nicht.

Doch egal, wie und wo Sie das Spiel verfolgen: Mittwoch ab 16 Uhr heißt es Daumen drücken für die deutsche Nationalmannschaft!

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Kategorie: Arbeitsvertrag

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