WM setzt Arbeitsrecht nicht automatisch außer Kraft
Die wenigsten Arbeitgeber sind so kulant und bieten ein firmeninternes „Public Viewing“ an. Wer dennoch Fußball gucken möchte – trotz Arbeit – sollte zunächst das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen. Denn das Arbeitsrecht ist in der Hinsicht eindeutig: Niemand hat ein Recht darauf, während der Arbeitszeit Fußball zu gucken. Gleichzeitig sind sich aber die meisten Chefs bewusst, dass in der Hinsicht eine harte Haltung dem Arbeitsklima schaden kann.
Wer nicht Gefahr laufen will, eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bzw. Vertragsverletzung zu erhalten, sollte dringend mit seinem Arbeitgeber über einen möglichen Kompromiss sprechen. Dieser kann zum Beispiel darauf bestehen, dass Sie nicht erbrachte Arbeitsleistung nachholen oder vorziehen.
Eigenmächtige Beurlaubung ist keine gute Idee
Doch egal, wie und wo Sie das Spiel verfolgen: Mittwoch ab 16 Uhr heißt es Daumen drücken für die deutsche Nationalmannschaft!
Kommentar hinterlassen