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News veröffentlicht am 29. November 2019

„Fridays for Future“: Freistellung wegen Klimastreik kann Folgen haben

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Heute ist es wieder soweit: Weltweit protestieren die Menschen im Rahmen der sozialen Bewegung „Fridays for Future“ und fordern möglichst umfassende und effiziente Maßnahmen zum Klimaschutz. Allein in Deutschland sollen Demonstrationen an mehr als 500 Standorten stattfinden, einige Unternehmen haben ihren Mitarbeitern sogar freigegeben, um daran teilnehmen zu können. Eine Freistellung wegen Klimastreik kann allerdings weitreichende Folgen haben.

Freistellung wegen Klimastreik beeinflusst das Privatleben der Mitarbeiter

Eine Freistellung wegen Klimastreik bringt gewisse Risiken mit sich.
Eine Freistellung wegen Klimastreik bringt gewisse Risiken mit sich.

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben kein Recht darauf, einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen, um demonstrieren zu gehen. Die Zustimmung des Arbeitgebers braucht es demnach in jedem Fall. In einem Gastkommentar auf lto.de gaben Dr. Stephan Vielmeier und Prof. Dr. Volker Rieble zu bedenken, dass es allerdings auch mit gewissen Risiken verbunden ist, wenn der Chef einer Freistellung wegen Klimastreik zustimmt:

  • Arbeitgeber nehmen damit Einfluss auf das Privatleben ihrer Angestellten, obwohl es sie letztendlich nichts angeht, was diese in ihrer Freizeit treiben.
  • Einige möchten ihren Mitarbeitern auf diese Art und Weise auch privat ein Verhalten aufzuzwingen, welches ihnen genehm ist.
  • Dies versuchen manche Arbeitgeber beispielsweise, indem sie Beschäftigten Sonderurlaub genehmigen, die mit dem Rad zur Arbeit fahren oder auf das Rauchen verzichten – eine Freistellung wegen Klimastreik reiht sich hier mit ein.

Freistellung wegen Klimastreik: Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung

Ein weiterer kritischer Punkt an einer Freistellung wegen Klimastreik ist der folgende: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, stets nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu handeln. Sofern keine rechtlich anerkannten Sachgründe vorliegen, die dagegen sprechen, muss er demnach all seine Mitarbeiter gleich behandeln.

Der Grundbehandlungsgrundsatz spielt bei einer Freistellung wegen Klimastreik eine wichtige Rolle.
Der Grundbehandlungsgrundsatz spielt bei einer Freistellung wegen Klimastreik eine wichtige Rolle.

Gewährt er einem Beschäftigten also eine Freistellung wegen Klimastreik, muss er einem anderen ebenfalls frei geben – selbst wenn dieser gar nicht demonstrieren geht.

Schließlich sind weder die politische Einstellung noch die Gestaltung der Freizeit der Mitarbeiter Angelegenheit des Chefs. Daher gilt: Arbeitgeber, die heute einer Freistellung wegen Klimastreik zugestimmt haben, müssen diese Erlaubnis auf alle Angestellten beziehen.

Interessieren Sie sich generell für die arbeitsrechtlichen Vorschriften bei einer Freistellung? In unserem Ratgeber finden Sie nützliche Informationen dazu.

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