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  • Eine Prämie vom Arbeitgeber bei drohendem Streik ist rechtmäßig

News veröffentlicht am 16. August 2018

Eine Prämie vom Arbeitgeber bei drohendem Streik ist rechtmäßig

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Eine Prämie vom Arbeitgeber soll vom Streik abhalten oder das Ausmaß der Ausfälle eindämmen.
Eine Prämie vom Arbeitgeber soll vom Streik abhalten oder das Ausmaß der Ausfälle eindämmen.
In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Streiks, bei denen Arbeitnehmer für bessere Arbeitsbedingungen demonstrierten. Die Arbeit wird niedergelegt, um auf die Straße zu gehen und öffentlich Kritik an den gängigen Umständen für Arbeitnehmer zu üben. Viele Arbeitgeber versuchen mithilfe von Sonderzahlungen gegen diese Bewegung vorzugehen. Eine Prämie vom Arbeitgeber, um dem Streik nicht beizuwohnen, ist dabei die gängigste Methode. Aber ist dieses Vorgehen rechtmäßig? Am 14. August erging das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugunsten der Arbeitgeber.

Dürfen Arbeitgeber Streikbruchprämien zahlen?

Mit der Zahlung einer Prämie wollen viele Arbeitgeber einen Streik verhindern, bzw. das Maß der Streikauswirkungen möglichst gering halten. Dabei wird zum Teil auf außerordentlich hohe Beträge zurückgegriffen. Allerdings zahlen viele Arbeitgeber Streikbruchprämien nur unter der Bedingung, dass tatsächlich nicht am Streik teilgenommen wird.

Ein Arbeitnehmer hatte diesbezüglich Klage eingereicht. Sein Anliegen: Die Auflage als Bedingung der Sonderzahlung verstoße gegen das Gleichberechtigungsgesetz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fällte kürzlich das Urteil im Fall (Aktenzeichen 287/17) und entschied zugunsten des Arbeitgebers.

Die Zahlung einer Prämie vom Arbeitgeber, um den Streik zu verhindern, ist rechtens. Und auch die Voraussetzung des Streikbruchs ist rechtmäßig, da die Streikbruchprämie als Teil des Arbeitskampfes gilt.

Das System des Streikens

Eine Prämie vom Arbeitgeber soll einen Streik verhindern. Häufig sorgen schlechte Arbeitsbedingungen für Ärger.
Eine Prämie vom Arbeitgeber soll einen Streik verhindern. Häufig sorgen schlechte Arbeitsbedingungen für Ärger.
Bei der Organisation von Streiks durch Gewerkschaften werden kategorisch Daten gewählt, an denen möglichst deutlich wird, welche Lücke im System entstehen würde, würden die streikenden Arbeitnehmer ihrer Arbeit nicht nachkommen.
Im Personenbeförderungsdienst werden beispielsweise solche Tage gewählt, die ein überdurchschnittlich hohes Beförderungsvolumen benötigen – wie etwa typische Reisetage.

Die Idee dahinter? Das so entstehende Chaos und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Verluste und Rufschädigungen für den Arbeitgeber sollen diesen bewegen, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Arbeitskraft der Angestellten wertschätzender behandeln. Zu den Forderungen zählen in der Regel:

  • Höhere Löhne
  • Mehr Urlaubstage
  • Regenerativere Arbeitszeiten im Schichtdienst
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Kategorie: Arbeitsvertrag

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