Dürfen Arbeitgeber Streikbruchprämien zahlen?
Mit der Zahlung einer Prämie wollen viele Arbeitgeber einen Streik verhindern, bzw. das Maß der Streikauswirkungen möglichst gering halten. Dabei wird zum Teil auf außerordentlich hohe Beträge zurückgegriffen. Allerdings zahlen viele Arbeitgeber Streikbruchprämien nur unter der Bedingung, dass tatsächlich nicht am Streik teilgenommen wird.
Ein Arbeitnehmer hatte diesbezüglich Klage eingereicht. Sein Anliegen: Die Auflage als Bedingung der Sonderzahlung verstoße gegen das Gleichberechtigungsgesetz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fällte kürzlich das Urteil im Fall (Aktenzeichen 287/17) und entschied zugunsten des Arbeitgebers.
Das System des Streikens
Im Personenbeförderungsdienst werden beispielsweise solche Tage gewählt, die ein überdurchschnittlich hohes Beförderungsvolumen benötigen – wie etwa typische Reisetage.
Die Idee dahinter? Das so entstehende Chaos und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Verluste und Rufschädigungen für den Arbeitgeber sollen diesen bewegen, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Arbeitskraft der Angestellten wertschätzender behandeln. Zu den Forderungen zählen in der Regel:
- Höhere Löhne
- Mehr Urlaubstage
- Regenerativere Arbeitszeiten im Schichtdienst
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