Was besagt das neue Gesetz?
In dem neuen Gesetz wird zum einen geregelt, dass Fachkräfte aus Drittstaaten zukünftig die Möglichkeit bekommen, sich in Deutschland sechs Monate lang um eine Arbeitsstelle zu bemühen, sofern sie nachweisen können, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Bedingung, um vom Fachkräftezuwanderungsgesetz profitieren zu können.
Geflüchtete, die lediglich geduldet sind, jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen einen gesicherten Status erhalten. Sie müssen somit nicht mehr damit rechnen, abgeschoben zu werden. Die vorherige Beschränkung auf Berufe mit zu wenigen Arbeitskräften soll zukünftig wegfallen.
Profitieren Geflüchtete von dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz?
Auch nach dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz bleibt die Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration bestehen. Den „Spurwechsel“ wird es somit auch weiterhin für Geflüchtete nicht geben. Dies würde bedeuten, es qualifizierten Asylbewerbern zu ermöglichen in Deutschland zu bleiben, auch nachdem ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Auf diese Weise könnten sie zu Arbeitsmigranten werden. Als Kompromiss soll nun im Aufenthaltsrecht klar definiert werden, wie Geflüchtete, die nur geduldet sind, jedoch nicht abgeschoben werden können, bei guter Integration und Erwerbstätigkeit entgegengekommen werden kann.
Florim meint
ab wann tritt Fachkräftezuwanderungsgesetz ein weis sas jemand