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News veröffentlicht am 4. Oktober 2018

Das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz: Erleichterter Berufseinstieg für ausländische Fachkräfte

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Das Fachkräftezuwanderungsgesetz soll Fachkräften zukünftig die Arbeit in Deutschland erleichtern.
Das Fachkräftezuwanderungsgesetz soll Fachkräften zukünftig die Arbeit in Deutschland erleichtern.
Am Mittwochmorgen trat das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz in Kraft, welches vom Kabinett kurz zuvor beschlossen wurde. Es soll ausländischen Fachkräften den Berufseinstieg in Deutschland erleichtern, gibt jedoch auch klare Grenzen vor: Die Zuwanderung unqualifizierter Drittstaatsangehöriger sei kein Ziel des neuen Gesetzes.

Was besagt das neue Gesetz?

In dem neuen Gesetz wird zum einen geregelt, dass Fachkräfte aus Drittstaaten zukünftig die Möglichkeit bekommen, sich in Deutschland sechs Monate lang um eine Arbeitsstelle zu bemühen, sofern sie nachweisen können, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Bedingung, um vom Fachkräftezuwanderungsgesetz profitieren zu können.

Das Fachkräftezuwanderungsgesetz könnte auch auf den Fachkräftemangel im Bauwesen einwirken.
Das Fachkräftezuwanderungsgesetz könnte auch auf den Fachkräftemangel im Bauwesen einwirken.
Die geltende 3 + 2 Regelung soll strikter befolgt werden und Geflüchteten in Ausbildung Sicherheit bieten, für die drei Jahre ihrer Ausbildung nicht abgeschoben zu werden. Die Regelung greift auch für zwei weitere Beschäftigungsjahre.

Geflüchtete, die lediglich geduldet sind, jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen einen gesicherten Status erhalten. Sie müssen somit nicht mehr damit rechnen, abgeschoben zu werden. Die vorherige Beschränkung auf Berufe mit zu wenigen Arbeitskräften soll zukünftig wegfallen.

Profitieren Geflüchtete von dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz?

Auch nach dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz bleibt die Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration bestehen. Den „Spurwechsel“ wird es somit auch weiterhin für Geflüchtete nicht geben. Dies würde bedeuten, es qualifizierten Asylbewerbern zu ermöglichen in Deutschland zu bleiben, auch nachdem ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Auf diese Weise könnten sie zu Arbeitsmigranten werden. Als Kompromiss soll nun im Aufenthaltsrecht klar definiert werden, wie Geflüchtete, die nur geduldet sind, jedoch nicht abgeschoben werden können, bei guter Integration und Erwerbstätigkeit entgegengekommen werden kann.

Das Gesetz schafft nun zwar Anreize eine Arbeit anzutreten, jedoch bietet es auch Raum die Situation der Geflüchteten durch geringe Löhne auszunutzen. Es herrscht derzeit Uneinigkeit, ob Geflüchteten für ihre Arbeit ebenfalls der Mindestlohn zusteht. Aus rechtlicher Sicht sind Arbeitgeber jedoch zur Zahlung der gesetzlich festgelegten 8,84 Euro verpflichtet.
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Kategorie: Neuerungen

Kommentare

  1. Florim meint

    8. Januar 2019 um 11:11

    ab wann tritt Fachkräftezuwanderungsgesetz ein weis sas jemand

    Antworten

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