Arbeitgeber ist, wer einen anderen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Arbeitgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person (GmbH, AG, usw.) sein.
Die Arbeitgebereigenschaft herauszuarbeiten ist im Arbeitsgerichtsprozess von besonderer Bedeutung, weil beispielsweise eine erhobene Kündigungsschutzklage nur dann die gesetzlichen Fristen wahrt, wenn der richtige Arbeitgeber verklagt wurde. Deshalb werden im Kündigungs-schutzprozess grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verklagt, die auch nur entfernt in Betracht kommen.
Ungewissheiten darüber, wer im Zeitpunkt der Kündigung Arbeitgeber ist, ergeben sich häufig aus Betriebsübergängen, Umfirmierungen oder bei Konzernarbeitsverhältnissen. Indizien für eine Arbeitgebereigenschaft
ergeben sich unter anderem aus den Arbeits- und Änderungsverträgen, den Angaben auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers, dem betrieblichen Schriftverkehr, Zwischenzeugnissen, der Kündigung selbst und aus der
Beantwortung der Fragen: Wer hat das Direktionsrecht ausgeübt? Wer hat das Gehalt gezahlt?
Rechtsanwalt Maik Graße,
www.ra-grasse.de