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Arbeitszeitschutz, Druck von Arbeitgebern gefährdet Leben und Gesundheit
  #1  
Alt 23.06.2005, 22:26
RA-Grasse RA-Grasse ist offline
Benutzer
 
Registrierungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 27
Ausrufezeichen Arbeitszeitschutz, Druck von Arbeitgebern gefährdet Leben und Gesundheit

Arbeitnehmer werden vor zu langen Arbeitszeiten durch das Arbeitszeitgesetz geschützt! Arbeitgeber, die dagegen verstoßen können sich strafbar machen. Auch bei zunehmenden Druck von Arbeitgebern müssen Schutzgesetze eingehalten werden. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Anweisung von Arbeitgebern Straftaten zu begehen oder das Leben oder die Gesundheit zu gefährden. Wer als Arbeitnehmer leichtsinnig oder vorsätzlich das Leben anderer gefährdet, kann sich auch selbst strafbar machen!

Ich möchte Arbeitgeber und Arbeitnehmer bitten, ihre eigenen Erfahrungen bekannt zu geben und diese hier öffentlich zur Diskussion zu stellen. In dem themenbezogenen Forum können Sie Ihre Erfahrungen in anonymisierter Form bekannt geben. Vermeiden Sie bitte die Nennung von Namen, Marken und Firmenbezeichnungen! Bei Verdacht auf Straftaten wenden Sie sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Aufsichtsbehörden. Bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Siehe auch:
Hintergrundinfos zum Thema Arbeitszeitschutz / Tödlicher Verkehrsunfall mit einem Müllsammelfahrzeug im Emsland durch überlange Arbeitszeit und verkürzte Ruhepausen? (Interview, Guten Abend RTL, Do. 23.06.2005)

Geändert von RA-Grasse (24.06.2005 um 12:26 Uhr).
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  #2  
Alt 25.06.2005, 19:01
country
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Denke, dass ist absolut kein Einzelfall. Habe selbst Jahre lang Mietfahrzeuge durch Deuschland kutschiert, Überführung und Rückholung, da Pausen eh nicht bezahlt wurden, haben wir auch kaum welche gemacht. Heute sieht der Chef schon genauer auf die Einhaltung von Pausen. Grüsse aus HH
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Flexible Pausenregelung
  #3  
Alt 26.06.2005, 21:15
Studiosira
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Flexible Pausenregelung

Ich finde es auch wichtig, dass es gesetzlich im Arbeitzzeitgesetz vorgeschrieben ist, zu bestimmten Zeiten Pausen zu nehmen, um so die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewähren.
Jedoch sollte der Arbeitgeber diese Pausenregelung an den Anforderungen des Arbeitsplatzes und dem Rythmus der Arbeitnehmer anpassen. In der Pflege ist es daher unrealistisch eine feste Pausenregelung einzuhalten, da sich die Klienten in ihren Bedürfnissen sich dieser nicht immer anpassen können. So ist in einer Behinderteneinrichtung eine zeitlich vorgeschriebene Pausenregelung unsinnig, da die Klienten auch zu den vorgeschriebenen Pausen Unterstützung und Hilfe der Mitarbeiter benötigen und man ihnen diese schwerlich untersagen kann.
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Âus der Sicht eines Arztes
  #4  
Alt 09.07.2005, 14:40
Dr. med. Waßmuth
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Âus der Sicht eines Arztes

Das Thema Arbeitszeit ist in den letzten Jahren oft am Beispiel der Ärzteschaft behandelt worden, wobei man es meistens mit Extremmeinungen von Leuten zu tun hatte, die sich in zwei Gruppen teilten. Die einen, denen die Berichterstattung nicht negativ genug sein konnte, weil die ja eh genug verdienen und die anderen, die Sorge hatten, von jemanden operiert zu werden, der schon 36 Stunden am Messer ohne Pause stand.

Unabhängig davon möchte ich einmal darstellen, wie die momentane Situation aussieht und vielleicht etwas mehr Realismus in diese Diskussion zu bringen.

Ende der 90 Jahre musste man von morgens acht Uhr bis 16 30 normal arbeiten, dann bekam man den Dienstpieper und hat weitergearbeitet, nur noch für seine Kollegen mit. Das ging dann die ganze Nacht. Um 20 00 hat man sich eine Pizza bestellt, um 2 Uhr ein Stück davon gegessen und um 4 Uhr nachts das erste Mal geweint, wenn noch ein Polytrauma kam. Um Sieben am morgen ist man aus dem OP gerannt um seinem Chef eine Übergabe der Nacht zu machen, dann schnell wieder zurück um die OP fertig zu machen. Um 14 00 kam man raus und hat gesehen, dass die Kantine schon zugemacht hat. um 1800 war schluss. Die meisten haben in der Umkleidekabine etwas von "Freiem Nachmittag, weil die Oma Geburtstag hat" gemurmelt, wenn sie um diese Uhrzeit gegangen sind. Nachtstunden werden mit 65% des normalen Arbeitslohns bezahlt und es gibt keine Nachtzuschläge, auch keine für Wochenende oder Weihnachten.

Als ich ein Gespräch mit Prof. Dr. S[xxxxx,editiert], Chef der Chirurgie Göttingen darüber hatte, erfuhr ich, dass er diese Nachtarbeit auf keinen Fall gutheisse und auch nicht möchte, dass seine Untergebenen so lange arbeiten. Bisher wüsste er davon auch nicht, obwohl ihm schon klar sei, dass nachts jemand da sein müsste. Er wasche seine Hände in Unschuld und es würde auch keiner gezwungen, bei ihm zu arbeiten.

Das viel gerühmte Kündigungsgesetzt sieht bei Ärzten so aus, dass man damals einen Vertrag für ein halbes Jahr bekommen hat. Somit musste man nicht gekündigt werden, der Vertrag wurde einfach nicht verlängert. Da man wohl nach der dritten Verlängerung eine Festanstellung bekommen sollte, gab es keine dritte Verlängerung. Hierbei ist uns allen klar gewesen, dass der Chef uns im Falle einer Klage niemals Rückendeckung gegeben hätte. Im Falle einer Klage wurde uns eine Übernahmeschuld nachgesagt, die vor Gericht behandelt wurde.

Heute sieht die Lage etwas anders aus. Man arbeitet nur noch bis 9 Uhr morgens, also 25 Stunden. Die Zeit die man tagsüber nicht da ist, wird vom Gehalt abgezogen. Die Kollegen müssen die Arbeit miterledigen, die man tagsüber nicht machen kann, Neueinstellungen gibt es keine. Das besondere ist, dass die Zeit tagsüber mit 100 % berechnet wird, während die Zeit nachts mit 65% zählt, somit verdient man nachts nichts mehr, wobei es immer noch keine Nachtzuschläge gibt.

Während man in den 90ern keine Stellen bekommen hat oder maximal nur 6 Monatsverträge bekommt man jetzt 3 Jahresverträge. Durch die verständliche Ärzteknappheit haben sich die Bedingungen nicht verändert, jedoch sind die Stellen im Krankenhaus nur zu 20-80% besetzt, was sich wiederum auf die Arbeitsbelastung auswirkt.

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Geändert von admin-ar (16.07.2005 um 14:06 Uhr). Grund: Bitte keine Namen nennen. Der Name wurde überschrieben. Die genannte Person kann sich hier nicht rechtfertigen, wenn ihr der Eintrag unbekannt ist.
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Wieviel Verantwortung kann einem Arzt - und seinen Patienten - nach mehr als 20 h ..
  #5  
Alt 17.07.2005, 13:29
RA-Grasse RA-Grasse ist offline
Benutzer
 
Registrierungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 27
Standard Wieviel Verantwortung kann einem Arzt - und seinen Patienten - nach mehr als 20 h ..

Vielen Dank für Ihren äußerst informativen Beitrag aus dem Bereich der Arbeitszeit für Ärzte in Krankenhäusern.

Auch das angesprochene Problem der "Umgehung" des Kündigungsschutzes durch Austausch der Mitarbeiter nach Ablauf der Befristungsmöglichkeiten (i.d.R. nach 2 Jahren) ist bereits alltäglich geworden, so nicht nur in der Ärzteschaft, sondern auch in den Bereichen Pflege und Erziehung. Offenbar ist es hier für den Arbeitgeber einfacher, das Personal regelmäßig auszutauschen und ggf. neu einzuarbeiten, als unbefristete Verträge einzugehen, für die dann der besondere Schutz des Kündigungsschutzgesetz gelten würde.

Die von Ihnen genannte Arbeitszeit von 25 h halte ich für katastrophal. Ich möchte Ihre Anregung nutzen, das Thema demnächst ausführlicher zu erörtern und wäre für weitere Details dankbar: Ist das die Regel oder die Ausnahme? Wieviel Verantwortung kann einem Arzt - und seinen Patienten - nach mehr als 20 h Arbeit am Stück noch zugemutet werden?
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  #6  
Alt 13.06.2006, 14:50
Ingesson
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

ich glaube deswegen wird vorsorge immer wichtiger...

hab hier was dazu im netz gefunden...

--- edit --- [Linkspam]

vielleicht kann der eine oder andere ja was für sich rausziehen.

gruß
Ingo

Geändert von admin-ar (22.08.2006 um 21:30 Uhr).
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