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Kündigung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung
  #1  
Alt 21.01.2009, 10:43
Alu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kündigung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung

Hallo,

Ich hoffe erst einmal das ich hier richtig bin. Um mein anliegen zu schildern muss ich jetzt erst einmal meine Situation erklären.

Ich bin Zeitarbeiter.
Ich wurde bei einem Callcenter 6 Stunden täglich eingesetzt mit einem Fahrtweg von knapp 100 Minuten Pro strecke.
Ich habe nebenher noch eine Psychotherapie, die ich bisher nun immer ausserhalb meines Dienstelegen konnte.

So nun zu meinem Problem:

Mein Arbeitgeber (also die Zeitarbeitsfirma) will mich innerhalb des Callcenters versetzen. Die Zeiten würden sich dermaßen ändern das ich teilweise auch mal 120 minuten pro strecke unterwegs wäre (bin auf Bus und bahn angewiesen).
Das eigentliche Problem liegt allerdings bei meiner Therapie und der Streitfall geht um folgendes.
Ich wurde gestern Abend angerufen, das eben mein Dienst dahin verlegt werden soll das ich Abends arbeite.
Morgen müsste ich dann allerdings zwei Stunden eher gehen damit ich zu meiner Therapieh komme (Die Frau ist auf einem seminar und somit bis morgen auch nicht zu erreichen, natürlich glücklicher Zufall).
Ich habe meinem Vorgesetzten mitgeteilt, das sich dieser Termin (der shcon seit gut 3 Wochen steht) nicht verschieben lässt und das ich bereit wäre ihm auch ein Attest für die Zeit zu bringen und die Stunden nachzuarbeiten. Allerdings kann ich diesen Termin auch nicht aufallen lassen, da es für mich lebenswichtig ist und ich auf diesen Platz ein jahr warten musste.

So nun schaltet der Herr aber auf Stur und wirft mir Unflexibilität und arbeitsverweigerung vor und droht mir mit weiteren Konsequenzen, sprich Kündigung.
Mich würde ja interessieren ob sie das dürfen. Die Therapieh habe ich schon bei der Einstellung erwähnt, woher der Herr nun natürlich auf einmal nichts mehr weiß. Sicher habe ich zugestimmt flexibel einsetzbar zu sein, aber so kurzfristig lässt sich ein so wichtiger Termin nun einmal nicht umlegen. Und da es mein Psychodoc ist fällt es auch flach einfach zu einem anderen zu gehen.

Gruß
Alu

Geändert von Alu (21.01.2009 um 10:49 Uhr).
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Arbeitsverweigerung
  #2  
Alt 21.01.2009, 18:48
admin-ar admin-ar ist offline
Administrator
 
Registrierungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 259
Standard Arbeitsverweigerung

Wenn das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist, sollte die Angelegenheit anwaltlich geprüft werden, der kann u.a. auch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes prüfen. Ohne dem, könnte sonst eine ordentliche Kündigung denkbar sein, der der es dann auf einen Kündigungsgrund (etwa: Arbeitsverweigerung) gar nicht ankommt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie dem Forum das Ergebnis der anwaltlichen Prüfung mitteilen könnten. Viel Erfolg!
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  #3  
Alt 03.02.2009, 11:16
Alu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Morgen,

ein Anwalt wird schlecht, da ich mir diesen nicht leisten kann. Allerdings habe ich am Wochenende meine KÜndigung im Briefkasten gefunden, mit einer formulierung die mich doch sehr verwirrt.


hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristlos. Ersatzweise kündigen wir fristgerecht zum Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnis am 05.02.2009, sollte dieser termin aus irgendwelchen Gründen nicht zutreffen, kündigen wir ersatzweise fristgerecht zum nächstmöglichen termin


Werde ich nun fristlos entlassen, oder zum ende des Arbeitsverhältnisses am 5.2?
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  #4  
Alt 03.02.2009, 11:19
Alu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Morgen,

einen Anwalt kann ich mir im MOment nicht leisten, deswegen habe ich auch keine Ahnugn was dieser dazu sagt.
Allerdings habe ich am Wochenende meine Kündigung bekommen, mit einer Formulierung die mich doch sehr verwirrt


hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristlos. Ersatzweise kündigen wir fristgerecht zum Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnis am 05.02.2009, sollte dieser termin aus irgendwelchen Gründen nicht zutreffen, kündigen wir ersatzweise fristgerecht zum nächstmöglichen termin


Bin ich nun fristlos entlassen? Oder zum 5.2? An diesem Datum würde auch der Probevertrag auslaufen, weswegen ich ja ohne neuen sowieso nicht weiter dort angestellt wäre.
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So wie ich das sehe
  #5  
Alt 20.04.2010, 18:59
jenns001 jenns001 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registrierungsdatum: 20.04.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 1
Standard So wie ich das sehe

So wie ich das sehe, bist du fristlos gekündigt. Sollte allerdings ein rechtlicher Hinderungsgrund bestehen, dass diese Kündigung wirksam wird (müsste dann wahrscheinlich vor dem Arbeitsgericht geprüft werden) erklärt dir dein Exarbeitgeber "hilfweise" gleich noch die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
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