
21.01.2009, 10:43
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Kündigung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung
Hallo,
Ich hoffe erst einmal das ich hier richtig bin. Um mein anliegen zu schildern muss ich jetzt erst einmal meine Situation erklären.
Ich bin Zeitarbeiter.
Ich wurde bei einem Callcenter 6 Stunden täglich eingesetzt mit einem Fahrtweg von knapp 100 Minuten Pro strecke.
Ich habe nebenher noch eine Psychotherapie, die ich bisher nun immer ausserhalb meines Dienstelegen konnte.
So nun zu meinem Problem:
Mein Arbeitgeber (also die Zeitarbeitsfirma) will mich innerhalb des Callcenters versetzen. Die Zeiten würden sich dermaßen ändern das ich teilweise auch mal 120 minuten pro strecke unterwegs wäre (bin auf Bus und bahn angewiesen).
Das eigentliche Problem liegt allerdings bei meiner Therapie und der Streitfall geht um folgendes.
Ich wurde gestern Abend angerufen, das eben mein Dienst dahin verlegt werden soll das ich Abends arbeite.
Morgen müsste ich dann allerdings zwei Stunden eher gehen damit ich zu meiner Therapieh komme (Die Frau ist auf einem seminar und somit bis morgen auch nicht zu erreichen, natürlich glücklicher Zufall).
Ich habe meinem Vorgesetzten mitgeteilt, das sich dieser Termin (der shcon seit gut 3 Wochen steht) nicht verschieben lässt und das ich bereit wäre ihm auch ein Attest für die Zeit zu bringen und die Stunden nachzuarbeiten. Allerdings kann ich diesen Termin auch nicht aufallen lassen, da es für mich lebenswichtig ist und ich auf diesen Platz ein jahr warten musste.
So nun schaltet der Herr aber auf Stur und wirft mir Unflexibilität und arbeitsverweigerung vor und droht mir mit weiteren Konsequenzen, sprich Kündigung.
Mich würde ja interessieren ob sie das dürfen. Die Therapieh habe ich schon bei der Einstellung erwähnt, woher der Herr nun natürlich auf einmal nichts mehr weiß. Sicher habe ich zugestimmt flexibel einsetzbar zu sein, aber so kurzfristig lässt sich ein so wichtiger Termin nun einmal nicht umlegen. Und da es mein Psychodoc ist fällt es auch flach einfach zu einem anderen zu gehen.
Gruß
Alu
Geändert von Alu (21.01.2009 um 10:49 Uhr).
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