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Weiterbildungskostenrückerstattung
  #1  
Alt 24.07.2009, 21:09
mark mark ist offline
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Registrierungsdatum: 23.07.2009
Beiträge: 1
Standard Weiterbildungskostenrückerstattung

Hallo zusammen,

bei mir ist folgender Fall:

Ich bin gelernter KFZ-Mechaniker und habe eine Weiterbildung zum Diagnosetechniker gemacht. Diese Weiterbildung wurde von meinem Arbeitgeber gezahlt.

Aus familiären Gründen (incl. Ortswechsel) habe ich gekündigt und fange demnächst bei meinem neuen Arbeitgeber an zu arbeiten.

Allerdings hatte mein bisheriger Arbeitgeber einen Vertrag mit mir gemacht, der besagt, das ich diese Weiterbildungskosten (die Höhe ist im Vertrag nicht angegeben) anteilmäßig zurückzahlen muß, wenn ich binnen 5 Jahren das Unternehmen verlasse.
Da wir zueinander ein gutes Verhältnis hatten, sah ich auch keinen Grund zur Besorgnis, das daran was Faul sein sollte. Man vertraute!
Doch langsam erhärtet sich der Verdacht, das dieser Vertrag so nicht ganz richtig ist.

Zum Vertragshintergrund:
Die GVO hatte beschlossen, das die KFZ-Betriebe zwecks der Qualitätssicherung jeweils einen Diagnosetechniker haben müssen. Darauf wurde ich von meiner Firma gefragt, ob ich diesen Techniker machen würde. Da ich immer offen bin für neue Sachen war ich damit einverstanden und habe diesen Techniker gemacht.

Nun meine Fragen:
- Ist es überhaupt rechtens, das ich an diesen Kosten beteiligt werden soll, weil doch diese Sache im Sinne der GVO gemacht werden mußte und zudem an das Fabrikat (Chrysler) gebunden ist?

( wird zB. von VW nicht anerkannt, müßte speziell den gleichen Techniker für VW machen, um bei VW als Diagnosetechniker zu arbeiten)

- Sind die 5 Jahre Bindungsfrist rechtens oder bei diesen Kosten viel zu hoch angesetzt?
- Gehören in die Rückerstattungskosten die Hotelkosten und die Lohnnebenkosten mit rein?

Kurz nach meinem Einreichen der Kündigung gab mir meine Chefin folgende Zahlen:

Lehrgangsdauer : 18 Tage
Lohnfortzahlung : 1686,40 €
Lohnnebenkosten : 1350,00 €
Schulungskosten : 4338,00 €
Hotelkosten : 864,00 €
------------------------------
Gesamtkosten : 8238,40 €

Abgediente Zeit 2 1/2 Jahre von vereinbarten 5 Jahren, also die Hälfte.
Demnach müßte ich die Hälfte der Kosten zahlen.
Somit handelt es sich um 4119,20 €, die ich zurückzahlen soll.

Die Prüfung habe ich 02'2007 gemacht.
Lohnerhöhung habe ich von bisher 10,50 €/h
am 01.01.2007 auf 10,90 €/h und
am 01.01.2008 auf 11,20 €/h bekommen.

Ich sehe diese Lohnerhöhung nicht in Bezug auf den Techniker.
Da diese sehr gering ausfielen und pro Jahr gestaffelt wurde, sehe ich sie nicht im Sinne für eine Qualifizierung (wenn man sich die Gehälter anderer Diagnosetechniker mal anschaut), sondern als eine normale Lohnerhöhung, die üblicherweise jährlich gemacht wird.
Keine Ahnung wie das das deutsche Recht sieht, wegen in Sachen geldwerten Vorteil, den ich daraus ziehen könnte.

Da die Rückzahlungssumme für mich viel Geld ist und mir in der letzten Zeit ein paar Dinge zu Ohren gekommen sind, die das Vertrauen zu meinem bisherigen Arbeitgeber stark schrumpfen lies kommen daher nun Fragen auf.

Das dumme an der ganzen Sache ist, das ich in der kommen Woche ein Gespräch mit meinem Chef haben werde.
Ich weiß daher nicht, wie ich mich verhalten soll.

Wie beurteilen Sie die Sache?
Sollte ich mir einen Anwalt suchen?

Gruß Mark
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