Ein paar kleine Anmerkungen zu dem genannten Thema
Soziale Sicherheit:
Die „Soziale Sicherheit“ ist ein sehr ergiebiger und sehr umfangreicher Bereich, wobei sich natürlich die Frage stellt, was darunter überhaupt zu verstehen ist. Die Antwort lautet: Vieles. Eine kurze, knappe, alles umfassende Definition gibt es nicht.
Der Begriff „Soziale Sicherheit“ taucht (u.a.) bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10. Dezember 1948 auf, dort heißt es in Art. 22 „Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit“. Gemeint ist damit die „Forderung nach dem Schutz des Einzelnen, besonders der Sicherung seines Einkommens bei Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter“, wie der
Brockhaus es so schön formuliert.
Um diesen Schutz zu erreichen gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen. In Deutschland wird soziale Sicherheit in erster Linie durch die Sozialversicherungen erreicht und subsidiär dazu auch durch die Regelungen zur Sozialhilfe bzw. Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (heutzutage i.d.R. als „Hartz IV“ bekannt. Die Sozialversicherungen setzen sich wiederum aus fünf Bereichen zusammen, nämlich Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.
Für diejenigen, die sich für die einzelnen gesetzlichen Regelungen zur Sozialen Sicherheit interessieren (schließlich ist das hier ja ein rechtliches Forum), sei die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales empfohlen, dort gibt es eine
Auflistung der Gesetze, die die soziale Sicherheit betreffen.