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Stellenausschreibung - Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung
  #1  
Alt 04.07.2005, 18:47
RA-Grasse RA-Grasse ist offline
Benutzer
 
Registrierungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 27
Standard Stellenausschreibung - Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral gestaltet werden und sich an Frauen und an Männer wenden. Andernfalls kann bei einer Benachteiligung wegen des Geschlechts der Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Diese grundsätzliche Pflicht zur geschlechtsneutralen Ausschreibung gilt sowohl bei öffentlichen Stellenanzeigen, als auch bei innerbetrieblichen Ausschreibungen (vgl. § 611 b BGB).

Verstöße gegen dieses Gebot können äußerst kostspielig werden.

Ausnahmen von der Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung sind nach §§ 611 b, 611 a Abs. 1 Satz 2 BGB nur zulässig, soweit ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist.

Der Ausdruck "unverzichtbar" lässt erkennen, das hieran sehr hohe Anforderungen gestellt werden.

Wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass hier eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vorliegen könnte, muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, das sachliche - nicht auf das Geschlecht bezogene - Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder das Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit ist.
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  #2  
Alt 11.05.2007, 17:56
RA_Robel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG hat sich mittlerweile einiges geändert.
Vor allem sind die Vorschriften im BGB hierzu in das AGG übergeleitet worden.
Im Ergebnis ist das Haftungsrisiko des Arbeitgebers nochmals um einiges gesteigert worden und die Rechtsfolgen sind nun enorm zum Nachteil des Arbeitgebers verlagert.
Ein kostenloses umfassendes Skript zum neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und weitere Infos zum nachlesen gibts unter http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.biz
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  #3  
Alt 13.08.2008, 10:37
JapanKoi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Bei http://bwr-media.de/themen/personal...sschreibung.php (direkter Verweis, Anm. d. Red.) wird ein aktuelles Urteil zum Thema Stellenausschreibung beschrieben, das Arbeitgeber, die die Adressaten in Stellenausschreibungen nicht allgemein genug halten, belastet. Da müssen Personaler genau aufpassen, wie sie die Stellenanzeige formulieren.

Geändert von admin-ar (20.08.2008 um 19:43 Uhr). Grund: Direktlink bevorzugt
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