arbeitsrecht
 Arbeitsrecht  , Kündigungsschutz & Kündigungsrecht.
anwalt

Rechtsanwalt - Arbeitsrecht, Halle

Sie suchen einen kompetenten Rechtsanwalt in Halle, der Sie im Arbeitsrecht in Halle vertreten kann? 

Rechtsanwalt Halle

Wer im Arbeitsrecht gut beraten sein möchte, sollte sich einen Anwalt suchen, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Das Kündigungsschutzrecht ist ein Teilgebiet des Arbeitsrecht, in dem es um die Abwehr einer rechtswidrigen Kündigung geht. Arbeitgeber sollten sich vor Ausspruch einer Kündigung von einem im Kündigungsrecht erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Kugelschreiber

Rechtsanwalt Daniel Krug 
Neustädter Passage 1
06122 Halle (Saale) 
Telefon: 0345 / 291 58 0
Telefax: 0345 / 291 58 70
E-Mail:ra-krug@lehmann-coll.de
Internet: www.lehmann-coll.de

rechtsanwalt-krug

Rechtsanwalt Krug

Schwerpunktthemen: Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsgericht Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle, ist örtlich zuständig für die Landkreise Eisleben, Hettstedt, Saalkreis und Sangerhausen, sowie die kreisfreie Stadt Halle 
[Angaben ohne Gewähr].

 Hinweise für Kolleginnen und Kollegen

Wir suchen noch erfahrene Arbeitsrechtsprofis in Halle. Wenn Sie Interesse daran haben, hier gelistet zu werden, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Wenden Sie sich bitte an:

 

 

Rechtsanwalt Maik Graße
Internet: www.ra-grasse.de

E-Mail: kanzlei[*at*]ra-grasse.de
[*at*] ist durch @ zu ersetzen


Infos zu Bedingungen und Konditionen

rechtsanwalt-grasse

Rechtsanwalt Graße

Schwerpunktthemen: Arbeitsrecht

Kündigung,
Kündigungsschutz

 

Ob eine Kündigung rechtswidrig ist oder nicht, entscheiden die Arbeitsgerichte. Ob es sich lohnt, gegen eine Kündigung vorzugehen, kann Ihnen Ihr Anwalt sagen.

 

Besuchen Sie uns im Forum für Arbeitsrechte

 

Urteile zum Thema Dienstwagen und Dienstwagenordnung, Leasingkosten nach Kündigung, wer zahlt?


Arbeitsgericht Hannover
Urteil vom 12.11.2010
Aktenzeichen: 14 Sa 571/06
[Erstveröffentlichung! www-ra-grasse.de]




Leitsatz (+ Hervorhebungen: Rechtsanwalt Graße, Hannover)
Die schriftliche Bestätigung "Hiermit bestätige ich Erhalt und Kenntnisnahme der Dienstwagenordnung" genügt nicht, um eine Dienstwagenordnung zum Vertragsbestandteil werden zu lassen.

mehr

 

© Copyright + Rechtsanwalt Grasse, Schiffgraben 42,30175 Hannover, Telefon: 0511 - 2 28 76 80 | weitere Themen: Arbeitsrecht |

Valid HTML 4.01!