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Bei den nachfolgenden
Tipps zum Arbeitsrecht wurden
juristische Fachbegriffe
möglichst vermieden, um die Texte auch für Nichtjuristen
verständlich zu halten. Soweit uns das nicht durchgängig
gelungen ist, sind wir für Hinweise und Anregungen dankbar.
Bitte beachten Sie die einfache Grundregel, die für alle
juristischen Fragen gilt: Verbindliche Antworten kann Ihnen
nur der informierte und beauftragte Rechtsanwalt geben!
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Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die erste Quelle
für Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, aus der sich
zunächst die wichtigsten Antworten finden lassen: Wer ist
Arbeitgeber? Welche Tätigkeit (Kraftfahrer,
Außendienstmitarbeiter,
Verkaufsleiter, Softwareentwickler) und welche
Position (Angestellter, leitender Angestellter) wurden
vereinbart? Welches Gehalt und welcher Arbeitsort sind
vertraglich festgelegt worden? Wieviele Urlaubstage stehen dem
Arbeitnehmer zu? Welche Fristen gelten für eine Kündigung?
Wurde die Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines
Tarifvertrages vereinbart?
Ein
Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden.
Schon die Arbeitsaufnahme allein oder eine einfache mündliche
Absprache können genügen, um ein Arbeitsverhältnis zu
begründen, das ggf. auch dem besonderen Kündigungsschutz des
Gesetzes unterfällt. Damit diese wesentlichen
Arbeitsbedingungen aber im Streitfall fixiert sind, sollten
sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darum bemühen,
zumindest die wesentlichen Eckdaten des
Arbeitsverhältnisses schriftlich in dem Arbeitsvertrag
festzulegen .
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen
Anspruch darauf, dass sie spätestens einen Monat nach Beginn
des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Arbeitsbedingungen
schriftlich ausgehändigt bekommen (Nachweisgesetz). Dabei ist
zu beachten, dass auch die Änderungen im Laufe des
Arbeitsverhältnisses fortlaufend dokumentiert werden. In der
Praxis zeigt sich, dass es nicht selten vorkommt, dass selbst
scheinbar einfache Fragen, zum Beispiel wer Arbeitgeber ist,
zum Streit führen können. Grund dafür sind regelmäßig
vorkommende Betriebsübergänge (Firma A kauft Firma B und
übernimmt die Arbeitnehmer von A) oder Firmenänderungen
(Namensänderung) und Formwechsel (GmbH wird zur AG). Im Laufe
eines langjährigen Arbeitsverhältnisses kann es daher sein,
dass die meisten Inhalte des ursprünglichen Arbeitsvertrages
sich verändert haben. Es empfiehlt sich daher, alle
Änderungen (Gehalt, Arbeitsorte, Arbeitgeber,
-anschriften, Urlaub, Dienstwagen, usw.) regelmäßig
schriftlich dokumentieren zu lassen. Beachten Sie
auch, dass am Ende eines Arbeitsverhältnisses kein Zugriff
mehr auf das Intranet der Firma oder die Mailbox besteht.
Deshalb sollten auch e-Mails mit
arbeitsvertraglich relevanten Inhalten ausgedruckt und
archiviert werden!
Tipp
Fordern Sie einen
Arbeitsvertrag ein und lassen Sie auch die
Änderungen im
Arbeitsverhältnis regelmässig dokumentieren. Drucken
Sie relevante e-Mails aus und sammeln Sie diese
in einem Aktenordner.
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Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist Ihre
Referenz für den nächsten Arbeitgeber und ein wesentlicher
Teil der Bewerbungsunterlagen. Deshalb sollten Sie besonderen
Wert darauf legen, dass das Zeugnis inhaltlich korrekt und
formal fehlerfrei ist. Bedenken Sie, dass ein wirklich gutes
Zeugnis eine Menge Arbeit verursacht und der Arbeitgeber
häufig nicht bereit ist, diese Zeit aufzuwenden, sobald
feststeht, dass Sie das Unternehmen verlassen. Es empfiehlt
sich hierbei für den Arbeitnehmer die
Vorarbeit zu leisten, auf deren
Grundlage der Arbeitgeber das Zeugnis fertigstellt und mit dem
dann die Wahrscheinlichkeit deutlich höher ist, dass ein
Streit um das Arbeitszeugnis vermieden werden kann.
Tipp
Stimmen Sie Zeugnisinhalte vor der Erstellung mit Ihrem
Arbeitgeber ab und leisten Sie
Vorarbeiten. |
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Kündigung
Der wichtigste Rat für Arbeitnehmer im Fall einer
Kündigung ist: Sie dürfen keine Zeit verlieren und den
Kopf nicht in den Sand stecken. Das Gesetz schreibt vor, dass
eine schriftliche Kündigung nur 3 Wochen nach deren
Zugang gerichtlich überprüft werden darf. Häufig benötigen
Arbeitnehmer aber gerade diese Zeit, um sich von dem Schock,
nicht mehr benötigt zu werden, zu erholen. Eine Kündigung wird
selten vorausgesehen und führt häufig auch zu der Reaktion,
dass man mit so einem Unternehmen nichts mehr zu tun haben
möchte. Einige Arbeitnehmer kommen erst nach Ablauf der
Klagefrist von drei Wochen zu dem Ergebnis, dass sie ungerecht
behandelt wurden und das nicht so hinnehmen möchten. Dann ist
es aber zu spät. Nach dem Fristablauf wird eine rechtswidrige
Kündigung wirksam!
Deshalb
sollte jeder Arbeitnehmer, der sich ungerecht behandelt fühlt,
die Kündigung durch einen qualifizierten
Rechtsanwalt prüfen lassen. Arbeitgeber
kündigen teilweise ohne Rechtsgrund und hoffen
darauf, dass der Arbeitnehmer sich nicht wehren
wird.
Arbeitgebern muss dringend geraten
werden, Kündigung langfristig im Vorfeld durch einen qualifizierten Rechtsanwalt
prüfen zu lassen. So können kostspielige Überraschungen
vermieden und rechtssichere und gerechtfertigte Kündigungen
ausgesprochen werden.
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Mobbing
Mobbing ist sicher keine neue Erfindung,
aber es ist ein noch relativ neuer Begriff, der
zunehmend auch in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
Einzug gehalten hat. Der Begriff ist weder im Gesetz
definiert, noch lässt er sich sonst einfach abgrenzen. Im
alltäglichen Umgang dürfte die Grenze dort zu ziehen sein, wo
beispielsweise Ungerechtigkeiten im Einzelfall zu wiederholter
Schikane werden. Die Motivation des oder der Täter mag zum
Teil darin liegen, entweder ein Fehlverhalten bei dem Opfer
auszulösen, das eine Kündigung begründen kann oder schon darin
liegen, das Opfer soweit zu bringen, dass es eine eigentlich
rechtswidrige Kündigung toleriert und nicht dagegen vorgeht,
um sich so der Zwangslage zu entziehen. Dass dabei auch andere
niedere Beweggründe wie Neid oder Hass mitspielen können,
versteht sich von selbst.
Die
Schwierigkeit von Mobbingfällen in rechtlicher Hinsicht
besteht darin, dass die Einzelaktionen noch nicht die
Voraussetzungen für Abwehr- oder Schadensersatzansprüche
erfüllen, sondern erst die Vielzahl der Einzelfälle zusammen
das rechtswidrige Verhalten deutlich werden lassen (der
Mobber verwendet nicht den Holzhammer, sondern
verletzt sein Opfer mit psychischen Nadelstichen). Diese
Vielzahl von einzelnen Angriffen und deren Auswirkungen auf
das Opfer lassen sich meist schwer nachweisen. Deshalb
empfiehlt es sich schon frühzeitig bei den
ersten Ansätzen von mobbingähnlichem Fehlverhalten, ein
Mobbingtagebuch zu führen. Darin
sollte das Opfer alle Vorfälle mit Angaben von Datum, Zeit,
Ort, Anwesenden (Zeugen), Täterverhalten, Begleitumstände,
Auswirkungen usw. notieren. Dieses kann später ggf. dazu
benutzt werden, dem Mobber sein Fehlverhalten vor Augen zu
führen, den Arbeitgeber zur Verhinderung zu veranlassen oder
falls der Arbeitgeber selbst der Täter ist oder nicht
ausreichend gegensteuert, sich anwaltlich oder auch
gerichtlich unterstützen zu lassen.
Ein Beispiel für ein Mobbingtagebuch finden Sie hier.
Tipp Beginnen Sie frühzeitig damit,
Mobbingvorfälle genau zu
dokumentieren. | |
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Tarifvertrag
Der Tarifvertrag regelt ebenso wie der
Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten im
Arbeitsverhältnis. Anders als der Arbeitsvertrag, der von
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und unterschrieben
wird, ist der Tarifvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen
einzelnen Arbeitgebern oder einem Arbeitgeberverband und den
Gewerkschaften.
Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für
die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also den Mitgliedern
der jeweiligen Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften.
Darüber
hinaus können Tarifverträge aber auch durch eine staatliche
Allgemeinver-bindlichkeitserklärung
auch auf die anderen (nicht tarifgebunden) Arbeitnehmer und
Arbeitgeber erstreckt werden. Das führt dazu, dass unabhängig
von dem Willen der Personen Tarifverträge verbindlich werden
können. Dadurch kommt es vor,
dass die beteiligten Personen teilweise überhaupt keine
Kenntnis davon haben, dass für ihr Arbeitsverhältnis ein
Tarifvertrag gilt: So können sogar Prozesse geführt werden,
ohne dass einer der Beteiligten - inklusive Rechtsanwälten und
Richtern - bemerkt, dass auf das Arbeitsverhältnis ein
allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anwendbar ist.
Deshalb muss der Rechtsanwalt grundsätzlich
prüfen
, ob und falls ja, welcher Tarifvertrag Anwendung findet und
darf nicht darauf vertrauen, dass sein Mandant - gleichgültig
ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - richtig informiert
ist.
Tarifverträge können auch dadurch Geltung
erlangen, dass auf sie im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird
(z.B. mit dem Satz: "Im Übrigen gilt der
Tarifvertrag der Westfälischen Fleischindustrie .").
Tipp Sie können bei Ihrem Betriebsrat
allgemeine Informationen einholen. Aber im
Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt
beraten lassen. Tarifverträge enthalten regelmässig
sogenannte Ausschlußfristen, die dazu führen können,
dass Ihre Ansprüche einfach durch (kurzen) Zeitablauf
verfallen. |
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Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat
grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche
Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Die meisten Arbeitsverträge
gewähren sicher einen höheren Urlaubsanspruch, denn die
24 gesetzlichen Urlaubstage beziehen sich auf
Werktage (also alle Wochentage ohne Sonntag und ohne
gesetzliche Feiertage), das heisst, wenn Sie an fünf Tagen in
der Woche arbeiten, haben Sie nach dem Gesetz
einen Anspruch auf mindestens 20 freie Arbeitstage, weil
die Samstage auch als Werktage gelten. Die Gerichte wenden
dabei folgende Umrechnungsformel an:
(24
Werktage / 6) x
5 Arbeitstage je Woche = 20 Arbeitstage
Urlaub
Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig
Beschäftigte haben einen
gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dessen Dauer ist abhängig
von dem Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur vollen
5-Tage-Woche.
Tipp Jeder Arbeitnehmer hat
grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Der
Mindesturlaub ist gesetzlich festgelegt. Abweichungen
zugunsten des Arbeitnehmers können unter
anderem im Arbeitsvertrag und in
einem Tarifvetrag geregelt
sein. | |
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