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Bei den nachfolgenden Tipps zum Arbeitsrecht wurden juristische Fachbegriffe möglichst vermieden, um die Texte auch für Nichtjuristen verständlich zu halten. Soweit uns das nicht durchgängig gelungen ist, sind wir für Hinweise und Anregungen dankbar. Bitte beachten Sie die einfache Grundregel, die für alle juristischen Fragen gilt: Verbindliche Antworten kann Ihnen nur der informierte und beauftragte Rechtsanwalt geben!

 

Arbeitsvertrag

 

Der Arbeitsvertrag ist die erste Quelle für Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, aus der sich zunächst die wichtigsten Antworten finden lassen: Wer ist Arbeitgeber? Welche Tätigkeit (Kraftfahrer, Außendienstmitarbeiter, Verkaufsleiter, Softwareentwickler) und welche Position (Angestellter, leitender Angestellter) wurden vereinbart? Welches Gehalt und welcher Arbeitsort sind vertraglich festgelegt worden? Wieviele Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer zu? Welche Fristen gelten für eine Kündigung? Wurde die Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages vereinbart?

 

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Schon die Arbeitsaufnahme allein oder eine einfache mündliche Absprache können genügen, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen, das ggf. auch dem besonderen Kündigungsschutz des Gesetzes unterfällt. Damit diese wesentlichen Arbeitsbedingungen aber im Streitfall fixiert sind, sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darum bemühen, zumindest die wesentlichen Eckdaten des Arbeitsverhältnisses schriftlich in dem Arbeitsvertrag festzulegen .

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sie spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich ausgehändigt bekommen (Nachweisgesetz). Dabei ist zu beachten, dass auch die Änderungen im Laufe des Arbeitsverhältnisses fortlaufend dokumentiert werden. In der Praxis zeigt sich, dass es nicht selten vorkommt, dass selbst scheinbar einfache Fragen, zum Beispiel wer Arbeitgeber ist, zum Streit führen können. Grund dafür sind regelmäßig vorkommende Betriebsübergänge (Firma A kauft Firma B und übernimmt die Arbeitnehmer von A) oder Firmenänderungen (Namensänderung) und Formwechsel (GmbH wird zur AG). Im Laufe eines langjährigen Arbeitsverhältnisses kann es daher sein, dass die meisten Inhalte des ursprünglichen Arbeitsvertrages sich verändert haben. Es empfiehlt sich daher, alle Änderungen (Gehalt, Arbeitsorte, Arbeitgeber, -anschriften, Urlaub, Dienstwagen, usw.) regelmäßig schriftlich dokumentieren zu lassen. Beachten Sie auch, dass am Ende eines Arbeitsverhältnisses kein Zugriff mehr auf das Intranet der Firma oder die Mailbox besteht. Deshalb sollten auch e-Mails mit arbeitsvertraglich relevanten Inhalten ausgedruckt und archiviert werden!

 

Tipp   Fordern Sie einen Arbeitsvertrag ein und lassen Sie auch die Änderungen im Arbeitsverhältnis regelmässig dokumentieren. Drucken Sie relevante e-Mails aus und sammeln Sie diese in einem Aktenordner.

 

 

 

 

Arbeitszeugnis

 

Das Arbeitszeugnis ist Ihre Referenz für den nächsten Arbeitgeber und ein wesentlicher Teil der Bewerbungsunterlagen. Deshalb sollten Sie besonderen Wert darauf legen, dass das Zeugnis inhaltlich korrekt und formal fehlerfrei ist. Bedenken Sie, dass ein wirklich gutes Zeugnis eine Menge Arbeit verursacht und der Arbeitgeber häufig nicht bereit ist, diese Zeit aufzuwenden, sobald feststeht, dass Sie das Unternehmen verlassen. Es empfiehlt sich hierbei für den Arbeitnehmer die Vorarbeit zu leisten, auf deren Grundlage der Arbeitgeber das Zeugnis fertigstellt und mit dem dann die Wahrscheinlichkeit deutlich höher ist, dass ein Streit um das Arbeitszeugnis vermieden werden kann.

 

Tipp   Stimmen Sie Zeugnisinhalte vor der Erstellung mit Ihrem Arbeitgeber ab und leisten Sie Vorarbeiten.

 

 

Kündigung

 

Der wichtigste Rat für Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung ist: Sie dürfen keine Zeit verlieren und den Kopf nicht in den Sand stecken. Das Gesetz schreibt vor, dass eine schriftliche Kündigung nur 3 Wochen nach deren Zugang gerichtlich überprüft werden darf. Häufig benötigen Arbeitnehmer aber gerade diese Zeit, um sich von dem Schock, nicht mehr benötigt zu werden, zu erholen. Eine Kündigung wird selten vorausgesehen und führt häufig auch zu der Reaktion, dass man mit so einem Unternehmen nichts mehr zu tun haben möchte. Einige Arbeitnehmer kommen erst nach Ablauf der Klagefrist von drei Wochen zu dem Ergebnis, dass sie ungerecht behandelt wurden und das nicht so hinnehmen möchten. Dann ist es aber zu spät. Nach dem Fristablauf wird eine rechtswidrige Kündigung wirksam!

 

Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer, der sich ungerecht behandelt fühlt, die Kündigung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Arbeitgeber kündigen teilweise ohne Rechtsgrund und hoffen darauf, dass der Arbeitnehmer sich nicht wehren wird.

 

Arbeitgebern muss dringend geraten werden, Kündigung langfristig im Vorfeld durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. So können kostspielige Überraschungen vermieden und rechtssichere und gerechtfertigte Kündigungen ausgesprochen werden.

 

 

Mobbing

 

Mobbing ist sicher keine neue Erfindung, aber es ist ein noch relativ neuer Begriff, der zunehmend auch in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Einzug gehalten hat. Der Begriff ist weder im Gesetz definiert, noch lässt er sich sonst einfach abgrenzen. Im alltäglichen Umgang dürfte die Grenze dort zu ziehen sein, wo beispielsweise Ungerechtigkeiten im Einzelfall zu wiederholter Schikane werden. Die Motivation des oder der Täter mag zum Teil darin liegen, entweder ein Fehlverhalten bei dem Opfer auszulösen, das eine Kündigung begründen kann oder schon darin liegen, das Opfer soweit zu bringen, dass es eine eigentlich rechtswidrige Kündigung toleriert und nicht dagegen vorgeht, um sich so der Zwangslage zu entziehen. Dass dabei auch andere niedere Beweggründe wie Neid oder Hass mitspielen können, versteht sich von selbst.

 

Die Schwierigkeit von Mobbingfällen in rechtlicher Hinsicht besteht darin, dass die Einzelaktionen noch nicht die Voraussetzungen für Abwehr- oder Schadensersatzansprüche erfüllen, sondern erst die Vielzahl der Einzelfälle zusammen das rechtswidrige Verhalten deutlich werden lassen (der Mobber verwendet nicht den Holzhammer, sondern verletzt sein Opfer mit psychischen Nadelstichen). Diese Vielzahl von einzelnen Angriffen und deren Auswirkungen auf das Opfer lassen sich meist schwer nachweisen. Deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig bei den ersten Ansätzen von mobbingähnlichem Fehlverhalten, ein Mobbingtagebuch zu führen. Darin sollte das Opfer alle Vorfälle mit Angaben von Datum, Zeit, Ort, Anwesenden (Zeugen), Täterverhalten, Begleitumstände, Auswirkungen usw. notieren. Dieses kann später ggf. dazu benutzt werden, dem Mobber sein Fehlverhalten vor Augen zu führen, den Arbeitgeber zur Verhinderung zu veranlassen oder falls der Arbeitgeber selbst der Täter ist oder nicht ausreichend gegensteuert, sich anwaltlich oder auch gerichtlich unterstützen zu lassen.

 

Ein Beispiel für ein Mobbingtagebuch finden Sie hier.

 

Tipp   Beginnen Sie frühzeitig damit, Mobbingvorfälle genau zu dokumentieren.

 

Tarifvertrag

 

Der Tarifvertrag regelt ebenso wie der Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Anders als der Arbeitsvertrag, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und unterschrieben wird, ist der Tarifvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen einzelnen Arbeitgebern oder einem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften.

 

Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also den Mitgliedern der jeweiligen Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften.

 

Darüber hinaus können Tarifverträge aber auch durch eine staatliche Allgemeinver-bindlichkeitserklärung auch auf die anderen (nicht tarifgebunden) Arbeitnehmer und Arbeitgeber erstreckt werden. Das führt dazu, dass unabhängig von dem Willen der Personen Tarifverträge verbindlich werden können. Dadurch kommt es vor, dass die beteiligten Personen teilweise überhaupt keine Kenntnis davon haben, dass für ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt: So können sogar Prozesse geführt werden, ohne dass einer der Beteiligten - inklusive Rechtsanwälten und Richtern - bemerkt, dass auf das Arbeitsverhältnis ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anwendbar ist. Deshalb muss der Rechtsanwalt grundsätzlich prüfen , ob und falls ja, welcher Tarifvertrag Anwendung findet und darf nicht darauf vertrauen, dass sein Mandant - gleichgültig ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - richtig informiert ist.

 

Tarifverträge können auch dadurch Geltung erlangen, dass auf sie im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird (z.B. mit dem Satz: "Im Übrigen gilt der Tarifvertrag der Westfälischen Fleischindustrie .").

 

Tipp   Sie können bei Ihrem Betriebsrat allgemeine Informationen einholen. Aber im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Tarifverträge enthalten regelmässig sogenannte Ausschlußfristen, die dazu führen können, dass Ihre Ansprüche einfach durch (kurzen) Zeitablauf verfallen.

 

Urlaub

 

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Die meisten Arbeitsverträge gewähren sicher einen höheren Urlaubsanspruch, denn die 24 gesetzlichen Urlaubstage beziehen sich auf Werktage (also alle Wochentage ohne Sonntag und ohne gesetzliche Feiertage), das heisst, wenn Sie an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben Sie nach dem Gesetz einen Anspruch auf mindestens 20 freie Arbeitstage, weil die Samstage auch als Werktage gelten. Die Gerichte wenden dabei folgende Umrechnungsformel an:

 

(24 Werktage / 6) x 5 Arbeitstage je Woche = 20 Arbeitstage Urlaub

 

Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dessen Dauer ist abhängig von dem Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur vollen 5-Tage-Woche.

 

Tipp   Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Der Mindesturlaub ist gesetzlich festgelegt. Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers können unter anderem im Arbeitsvertrag und in einem Tarifvetrag geregelt sein.

 

 

 

 

 

 

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